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Ein schwieriger Auftakt: Deutschland und die Tschechoslowakei vor 100 Jahren
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Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Tschechien ist heute auf allen Ebenen und in allen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. – Das war nicht immer so. Ganz anders sah es zu Beginn der Beziehungen zwischen Prag und Berlin vor 100 Jahren aus.
Zwar erkennt der deutsche Generalkonsul in Prag im Namen des Deutschen Kaiserreichs bereits am 2.11.1918 die Unabhängigkeit der Tschechoslowakei an – dies allerdings ohne Ermächtigung aus Berlin, wie Dokumente des Auswärtigen Amts zeigen:
Generalkonsul von Gebsattel an den Reichskanzler, 2.11.1918:
Um nun unsere Landsleute in Bezug auf ihre Person und auf ihr Eigentum drohende schwere Gefahr abzuwenden, und um ferne eine Katastrophe zu vermeiden, die die Anbahnung guter Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten für lange Zeit unmöglich machen würde, habe ich (…) folgende Erklärung abgegeben:
'Meine Regierung ist bereit, eine diplomatische Vertretung des tschechoslowakischen Staates in Berlin zuzulassen.'
Dieser Mitteilung habe ich – auf meine eigene Verantwortung – hinzugefügt, dass hiermit der tschechoslowakische Staat von meiner Regierung anerkannt sei. Ich bin mir vollauf bewusst, dass ich hiermit höchst eigenmächtig gehandelt habe (…).
Auswärtiges Amt an Generalkonsulat Prag, 7.11.1918: Wir können unmöglich tschechischen Staat anerkennen, dagegen Deutschösterreichern Anerkennung versagen, wenn sie von uns gefordert wird. So erwünscht gute Beziehungen zu dem neuen böhmischen Staate sind, so steht doch Deutschösterreich für uns im Vordergrund des Interesses.
Von Anfang an warb Generalkonsul von Gebsattel bei seinen Vorgesetzten in Berlin für gute nachbarschaftliche Beziehungen mit und um Verständnis für den neuen Staat, konnte sich aber mit seinen Ansichten nicht unbedingt durchsetzen. Auch war Gebsattel für die neue Regierung in Prag zu diesem Zeitpunkt Vertreter eines Feindstaates. Die Grenzen beider Staaten waren noch unklar, ebenso offen war die Zukunft der gegenseitigen Beziehungen.
Erst mit Unterzeichnung des Versailler Vertrags im Juni 1919 wurde die gemeinsame Grenze festgelegt. Es folgten die Eröffnungen diplomatischer und konsularischer Vertretungen in Prag, Berlin und anderen Städten Deutschlands, ein Handelsvertrag zwischen beiden Ländern 1920. Staatspräsident Masaryk empfing den ersten deutschen Botschafter in Prag, Walther Koch, am 29.10.1921 mit dessen Beglaubigungsschreiben. In Locarno wurde 1925 auch ein Schiedsvertrag zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei vereinbart.