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Reisen in und aus Ländern mit einem extrem hohen Risiko der Infektion
Es besteht ein Ausreiseverbot in für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Es besteht ein Ausreiseverbot in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko für Tschechen und Ausländer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Bei Wiedereinreise aus einem solchen Land können hohe Bußgeldern verhängt werden.
Einreisen zum Transit aus einem Land mit extrem hohen Infektionsrisiko sind nicht erlaubt.
Die Einreise ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Tschechen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis können einreisen. Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen und nur mit negativen PCR-Test, online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Innerhalb von 24 Stunden sowie frühestens am 10. Tag nach Einreise ist jeweils ein weiterer PCR-Test der zuständigen Hygienebehörde vorzulegen.
- Einreisende müssen die elektronische Einreiseanmeldung vor Einreise absenden, die Bestätigung ausdrucken und bei Einreise und Aufenthalt mitführen.
- Einreisende müssen vor Einreise einen PCR-Test durchführen lassen. Der Test darf frühestens 72 Std. vor Einreise durchgeführt worden sein. Der Nachweis ist bei Einreise mitzuführen.
- Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss in Tschechien eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.
- Frühestens am 10. Tag nach Einreise muss eine dritte PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis muss der zuständigen Hygienebehörde zugesandt werden.
- Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen in Tschechien müssen sich nachweisen lassen, dass das zweite und dritte Testergebnis vorliegt und dürfen Einreisende sonst nicht zur Arbeit oder in die Bildungseinrichtung lassen.
- Es besteht ein Beförderungsverbot für Beförderer, sofern die Bestätigung der Einreiseanmeldung und des Tests vor Einreise nicht vorgelegt wird.
- Bis zum Vorliegen des dritten Testergebnisses ist die Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
- Für 14 Tage nach Einreise oder bis zur Vorlage des Ergebnisses eines in Tschechien durchgeführten Tests besteht die Pflicht eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske außerhalb der eigenen Wohnung zu tragen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Einreiseanmeldung und Ausnahmeregelungen unter Allgemeine Hinweise.