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Transit durch Tschechien
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat benötigen zum Transit (maximale Dauer 12 Stunden) aus Deutschland oder einem anderen Land der orangen, grünen oder roten Kategorie weder Test, noch Einreiseanmeldung, müssen aber für die Dauer der Durchreise eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske tragen.
Der Transit ausschließlich auf dem Luftweg aus einem Land mit sehr hoher Infektionsgefahr (Einreise nach Tschechien aus oder bei Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in Ländern der dunkelroten Kategorie mit Aufenthalt auf dem Flughafen von bis zu 12 Stunden ist ohne Test und Einreiseanmeldung möglich.
Der Transit (maximale Dauer 12 Stunden) auf dem Landweg oder nach Ankunft auf einem tschechischen Flughafen die Weiterreise auf dem Landweg im Transit ist, sofern man aus einem Land mit sehr hoher Infektionsgefahr (dunkelroter Kategorie) kommt, nur mit negativem bei Einreise maximal 48 Stunden alten Antigen- oder maximal 72 Stunden alten PCR-Test möglich. Eine Einreiseanmeldung ist nicht erforderlich.
Der Transit aus einem Land mit extrem hoher Infektionsgefahr (graue Kategorie) ist nicht möglich.
Drittstaatenangehörige mit kurz- oder langfristigem Visum eines anderen EU-Staates, die aus einem Land der orangen, roten oder dunkelroten Kategorie kommen, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Für die Dauer der Durchreise besteht die Pflicht eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske zu tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Verbalnoten für die Durchreise durch Tschechien müssen in keinem Fall von in Tschechien akkreditierten Botschaften erteilt werden. Die Botschaft beantwortet hier eingehende Anfragen auf Erteilung einer Verbalnote zum Transit nicht.