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Einreise nach Tschechien aus oder bei Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in Ländern der orangen Kategorie

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Diese Regeln gelten nur, sofern die Einreisenden sich in den letzten zehn Tagen nicht in einem Land der roten oder dunkelroten Kategorie aufgehalten haben.

  1. Einreisende müssen die elektronische Einreiseanmeldung vor Einreise absenden, die Bestätigung ausdrucken und bei Einreise und Aufenthalt mitführen.
  2. Einreisende, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln einreisen, müssen vor Einreise einen Antigen- oder PCR-Test durchführen lassen. Ein Antigen-Test darf frühestens 48 Std., ein PCR-Test frühestens 72 Std. vor Einreise durchgeführt worden sein. Der Nachweis ist bei Einreise mitzuführen. Für Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik sowie Familienangehörige tschechischer Bürger genügt bei Einreise mit einem privaten Verkehrsmittel die Vornahme eines PCR- oder Antigentests innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise.

  3. Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen in Tschechien müssen sich nachweisen lassen, dass das Testergebnis vorliegt und dürfen Einreisende sonst nicht zur Arbeit oder in die Bildungseinrichtung lassen.
  4. Arbeitnehmer, Studenten, Schüler müssen ihren Arbeitgeber / ihre Bildungseinrichtung über eine Reise in ein oranges Gebiet informieren.
  5. Es besteht ein Beförderungsverbot für Beförderer, sofern die Bestätigung der Einreiseanmeldung und des Tests vor Einreise nicht vorgelegt wird.

Beachten Sie bitte die Ausnahmeregelungen unter Allgemeine Hinweise.

Sofern Einreisende komplett geimpft sind und über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen und keine Covid-19-Symptome aufweisen, sind Einreisen aus jeglichem Grund sowie ohne Test- und Quarantänepflicht möglich.

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