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Was muss ich bei Einreise nach Deutschland beachten?

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Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in der Tschechischen Republik aufgehalten haben, unterliegen der Pflicht zur Einreiseanmeldung, Vorlage eines Negativtests oder eines Genesenen- oder Impfnachweises und der Quarantäne.

Was muss ich bei Einreise nach Deutschland beachten?

Seit dem 02.05.2021 ist die Tschechische Republik seitens der Bundesrepublik als Risikogebiet eingestuft.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in der Tschechischen Republik aufgehalten haben, unterliegen der Pflicht zur Einreiseanmeldung, Vorlage eines Negativtests oder eines Genesenen- oder Impfnachweises und der Quarantäne.

Die Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten wird weiterhin durch das Robert Koch-Institut  veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

  1. Überprüfen Sie, ob Sie unter eine der Ausnahmetatbestände für die Einreiseanmeldung fallen.
  2. Überprüfen Sie, ob Sie unter eine der Ausnahmetatbestände für die Vorlage eines Negativtests nach der Einreise-Corona-Verordnung fallen.
  3. Überprüfen Sie nach Aufenthalt in einem Virusmutationsgebiet, ob Sie unter das Einreise- und Beförderungsverbot der CoronaSchV fallen.
  4. Überprüfen Sie, ob Quarantänevorschriften nach der Landesquarantäne-Verordnung an Ihrem Zielort bestehen. Wenn dort z.B. für Ihren Reisezweck eine Ausnahme von der Quarantäne besteht, wenn Sie einen Negativtest vorlegen und Sie diesen bereits im Rahmen der Regelungen der Einreise-Corona-Verordnung vorlegen müssen, müssen Sie nicht in Quarantäne gehen.
  5. Wenn Sie vorhaben, nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland nach Tschechien zurückzukehren, überprüfen Sie, welche Vorschriften für die Einreise nach Tschechien bestehen und ob Sie für die Wiedereinreise von der Pflicht zur Einreiseanmeldung, Vorlage eines Negativtests und der Quarantäne befreit sind.

Die Botschaft führt über die von ihr auf der Webseite zur Verfügung gestellten  allgemeinen Informationen hinaus keine Einzelfallberatung zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland durch.

Falls Sie wissen wollen, ob für Ihren konkreten Reisezweck eine Ausnahme von der Einreiseanmeldung, der Nachweis- und Quarantänepflicht besteht, konsultieren Sie die Coronavirus-Einreiseverordnung oder wenden Sie sich an das Gesundheitsamt an Ihrem vorgesehenen Aufenthaltsort.

Das Auswärtige Amt stellt auf seiner Homepage ebenfalls Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland zur Verfügung.


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