Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nützliche Links und Adressen zu Quarantänevorschriften
Die Bundesregierung stellt auf ihrer Webseite eine Übersicht mit den Links zu den zentralen Webseiten mit denen jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen über die allgemeinen Coronabestimmungen der Bundesländer zur Verfügung.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Webseite allgemeine Hinweise über die digitale Einreiseanmeldung (DEA) zur Verfügung.
Hier finden Sie die Quarantäneverordnungen der beiden Nachbarbundesländer sowie des Landes Berlin:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt auf seiner Webseite einen Einreise-Check zur Verfügung, der eine erste Information dazu darstellt, ob man in Bayern oder Deutschland in Quarantäne muss. Der EQV-Check Bayern ist als Orientierungshilfe zu verstehen und nicht rechtsverbindlich. Verbindlich sind alleine die jeweiligen Einreise-Quarantäneverordnungen der Länder. Der EQV-Check Bayern ist nur in deutscher Sprache verfügbar und beinhaltet keine Informationen zur Einreiseanmeldung.
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Webseite die Links zu den Quarantänevorschriften der Bundesländer veröffentlicht.
Informationen zu den Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.
Informationen und Ausnahmegenehmigungen können auch die Gesundheitsämter an Ihrem vorgesehenen Aufenthaltsort als zuständige Behörden erteilen. Das zuständige lokale Gesundheitsamt finden Sie hier. Die zuständigen Kreisverwaltungsreferate in Bayern finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19 kann man sich in Sachsen telefonisch an die zentrale Corona-Hotline unter 0800 100 0214 wenden (Achtung: bei dieser Rufnummer handelt es sich um eine kostenfreie Rufnummer, die ausschließlich aus Deutschland und von einem deutschen Anschluss aus angerufen werden kann).
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine Hotline eingerichtet, über die sich Reisende über das Verfahren bei den Tests für Rückkehrer informieren können. Die Hotline kann auch bezüglich der Tests an den Autobahnraststätten und Bahnhöfen kontaktiert werden. Die Bürger-Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie samstags 10:00 bis 15:00 Uhr unter der Nummer 0049 9131 6808 5101 erreichbar.
In Bayern erteilt die jeweilige Regierung, in deren Gebiet ein Pendler wohnt oder arbeitet, entsprechende Auskünfte. Dies sind für Tschechien
Oberfranken:
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Corona-Hotline der Staatsregierung:
Telefon: +49 (0)89/122 220
Einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen (täglich 08:00 - 18:00 Uhr)
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/corona/index.php
Oberpfalz:
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93039 Regensburg
Telefon: +49(0)941/5680-0
E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/corona-pandemie-ueberblick/
Niederbayern
Regierung von Niederbayern
Postfach
84023 Landshut
Telefon: +49 (0)8 71 / 8 08 - 01
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt in der Warn-App „Nina“ auch aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie (COVID-19) Zur Verfügung. Für abonnierten Orte und den aktuellen Standort kann man sich in der Warn-App über lokal geltende Regelungen und Allgemeinverfügungen informieren. Einreiseinformationen werden hier nicht zur Verfügung gestellt. Die Informationen sind in Deutsch und weiteren Sprachen abrufbar.