Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Allgemeine Hinweise zur Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung), Ausnahmen (§§ 1 f. CoronaEinreiseV)
Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Webseite allgemeine Hinweise über die digitale Einreiseanmeldung (DEA) zur Verfügung.
Die Einreise aus bzw. der Voraufenthalt in jedem Risikogebiet ist den Behörden durch die digitale Einreiseanmeldung („DEA“) unter https://www.einreiseanmeldung.de anzuzeigen. Vor der Beförderung aus einem Risikogebiet nach DEU durch ein Transportunternehmen hat dieses das Vorliegen der DEA zu überprüfen. Die DEA-Bestätigung muss bei Einreise mitgeführt und auf Aufforderung dem Beförderer oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde vorgelegt werden; soweit eine digitale Einreiseanmeldung in Ausnahmefällen nicht möglich war, muss eine schriftliche Ersatzanmeldung erfolgen.
§ 6 CoronaEinreiseV definierte zahlreiche Ausnahmen von der Anmeldepflicht. Ausnahmen gelten u. a. für Personen, die
- durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
- die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Weg wieder verlassen,
- bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte als Transportpersonal in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach DEU zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- zum Zwecke einer Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 indie Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, weil eine stationäre Behandlung im Krankenhaus aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist und diese Behandlung vor Ort im Ausland nicht sichergestellt werden kann,
- sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Grenzpendler oder Grenzgänger sind,
- bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Risikogebiet aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts einreisen oder hochrangige Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, von Volksvertretungen oder Regierungen sind.
und weitere Ausnahmen.
Ein großer Teil der Ausnahmen gilt nicht für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten.
Sollte es Ihnen in Ausnahmefällen (z.B. aufgrund mangelnder technischer Ausstattung oder wegen eines technischen Problems mit der Webseite) nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen, sind Sie verpflichtet, stattdessen eine sog. Ersatzmitteilung in Papierform vorzunehmen.
Das entsprechende Merkblatt in deutscher Sprache finden Sie hier:
Merkblatt Ersatzmitteilung
PDF / 418 KB
Das entsprechende Formular in deutscher Sprache finden Sie hier:
Formular Ersatzmitteilung
PDF / 252 KB
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums können sie weitere Sprachfassungen herunterladen.