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Praktika an der Botschaft

Artikel

Die Botschaft bietet Studierenden höherer Semester (ab 5./6. Semester) die Möglichkeit, in den operativen Arbeitsbereichen ein mindestens sechswöchiges (besser noch drei Monate) Praktikum zu absolvieren. Sie können sich bewerben, wenn Sie Deutsche/r im Sinne von Art. 116 GG sind und Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen sind auch Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer EU-Staaten möglich.

In den folgenden Referaten können Praktika absolviert werden:

Studierenden höherer Semester (Tschechischkenntnisse von großem Vorteil) können Praktikumsplätze in den Referaten Kultur, Wirtschaft und Presse angeboten werden.


Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungen erfolgt zentral über die Homepage des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt schlägt den Auslandsvertretungen anschließend geeignete Bewerber vor. Bei einer Zusage bittet die Botschaft um Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnises, das nicht älter als drei Monate ist und keine Eintragung enthalten darf. Wenn Bewerber nicht in Deutschland leben bzw. gelebt haben, können sie ein Führungszeugnis oder ein vergleichbares Dokument ihres Aufenthaltslandes vorlegen. Leider ist es der Botschaft nicht möglich, die Kosten für das Führungszeugnis zu erstatten. Eine Übernahme der mit Ihrem Aufenthalt in Prag verbundenen Kosten oder eine Vergütung für das Praktikum sind leider nicht möglich. Das Auswärtige Amt bietet zudem besondere Informationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.


Stellenangebote und Praktika des Auswärtigen Amtes
Zentrales Bewerbungsplattform des Auswärtigen Amtes für Praktika
Bundeszentralregister - Informationen zum Führungszeugnis


Unterkünfte in Prag

Der Botschaft stehen leider keine Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung, so dass Sie sich selbst um eine Wohnung bemühen müssten. Sie können sich unter verschiedenen Adressen über das Wohnungsangebot (auch möblierte Appartements) auf dem hiesigen Wohnungsmarkt informieren oder sich an Herrn Benatti wenden (invest@savinopartners.com).

Bitte denken Sie daran, dass ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in der Tschechischen Republik meldepflichtig ist (Anmeldung bei der Ausländerpolizei, Olšanská 2, Prag 3).
 
Folgende Portale können Sie nutzen: www.reality.cz; www.expats.cz; www.sorent.cz; www.hostel.cz; www.praguehostels.com; www.prag-unterkunft.dewww.apartment.cz,; www.stopin.cz

www.bed.cz: hier finden sich Jugendherbergen und günstige Pensionen, in denen man im Bedarfsfall für die ersten Tage unterkommen kann.

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