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Beurkundungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

11.02.2020 - Artikel

Beurkundungen

Bei Rechtsgeschäften mit weitreichenden Folgen (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses) ist nach deutschem Recht anstelle der einfachen Unterschriftsbeglaubigung die strengere Form einer Beurkundung vorgeschrieben. In diesen Fällen ist eine Terminbuchung über das Online-System nicht möglich. Bitte nehmen Sie zur Vorbereitung der Urkunde und Terminabsprache rechtzeitig Kontakt schriftlich oder per E-Mail an konsulat@prag.diplo.de mit dem Rechts- und Konsularreferat auf (telefonische Anfragen können leider nicht beantwortet werden).

  1. Erbscheinsanträge: beachten Sie hier die Hinweise auf der Webseite der Botschaft zu Nachlassangelegenheiten/Erbschaftsangelegenheiten. Termine werden erst nach Vorlage aller für die Erstellung der Urkunde erforderlichen Informationen durch die Botschaft vergeben.

Vaterschaftsanerkenntnis: die Botschaft beurkundet grundsätzlich nur Vaterschaftsanerkenntnisse und ggfs. Sorgerechtserklärungen, wenn das Kind in Deutschland geboren wurde und/oder es und seine Mutter dort seinen ständigen Aufenthalt und Wohnsitz haben und das Kind und/oder die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Die Vaterschaft zu einem in der Tschechischen Republik geborenen Kind können Sie beim zuständigen tschechischen Standesbeamten anerkennen. Dort ist auch die Beurkundung eines vorgeburtlichen Anerkenntnisses möglich.

Nachlass/Erbscheinsantrag

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