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Adressbuch

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Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen

Gebührenänderung ab dem 01.07.2024

Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen, Hilfeleistungen usw. ab dem 01.07.2024 ändert.

Ab dem 01.07.2024 fallen folgende geänderte Gebühren an:

Beschaffung von Urkunden
103,80 Euro
Namenserklärung
79,57 Euro
Geburtsanzeige ohne Namenserklärung
56,43 Euro
Unterschriftsbeglaubigung
56,43 Euro

Beglaubigung einer Fotokopie (pro Schriftstück / Dokument)

28,00 Euro
Lebensbescheinigung
34,07 Euro
Konsularische Bescheinigung
34,07 bis 70,33 Euro

Vorbereitung und Beurkundung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder ENZ und einer Eidesstattlichen Versicherung

390,74Euro
Einfache Übersetzungen und Dolmetschen (Satz pro Stunde)
66,39 Euro


Die Gebühren sind weiterhin bei Antragstellung bar in Tschechischen Kronen zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten. Die Beträge werden auf ganze 10 CZK gerundet.

Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.

Alternativ ist die Zahlung der Gebühren per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bis zu einem Gegenwert von 1.000,- EUR möglich.

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