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Aktuelles - Pass, Visa, Recht
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Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen
Gebührenänderung ab dem 01.07.2024
Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen, Hilfeleistungen usw. ab dem 01.07.2024 ändert.
Ab dem 01.07.2024 fallen folgende geänderte Gebühren an:
Beschaffung von Urkunden |
103,80 Euro |
Namenserklärung |
79,57 Euro |
Geburtsanzeige ohne Namenserklärung |
56,43 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung |
56,43 Euro |
Beglaubigung einer Fotokopie (pro Schriftstück / Dokument) |
28,00 Euro |
Lebensbescheinigung |
34,07 Euro |
Konsularische Bescheinigung |
34,07 bis 70,33 Euro |
Vorbereitung und Beurkundung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder ENZ und einer Eidesstattlichen Versicherung |
390,74Euro |
Einfache Übersetzungen und Dolmetschen (Satz pro Stunde) |
66,39 Euro |
Die Gebühren sind weiterhin bei Antragstellung bar in Tschechischen Kronen zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten. Die Beträge werden auf ganze 10 CZK gerundet.
Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.
Alternativ ist die Zahlung der Gebühren per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bis zu einem Gegenwert von 1.000,- EUR möglich.