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Aktuelles - Pass, Visa, Recht

Ein Adressbuch am Mittwoch (23.01.2008) auf der Messe Paperworld in Frankfurt am Main. Foto: Frank May +++(c) dpa - Report+++, © picure-alliance/ dpa
Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen
Gebührenänderung ab dem 01.07.2023
Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen, Hilfeleistungen usw. ab dem 01.07.2023 ändert.
Ab dem 01.07.2023 fallen folgende geänderte Gebühren an:
Beschaffung von Urkunden |
105,74 Euro (statt: 94,70 Euro) |
Namenserklärung |
79,57 Euro |
Geburtsanzeige ohne Namenserklärung |
56,43 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung |
56,43 Euro |
Beglaubigung einer Fotokopie (pro Schriftstück / Dokument) |
28,54 Euro (statt 25,38 Euro) |
Lebensbescheinigung |
34,07 Euro |
Konsularische Bescheinigung |
34,07 bis 70,33 Euro |
Beurkundung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder ENZ und einer Eidesstattlichen Versicherung |
396,41 Euro (statt 383,30 Euro) |
Einfache Übersetzungen und Dolmetschen (Satz pro Stunde) |
67,87 Euro (statt 56,47 Euro) |
Die Gebühren sind weiterhin bei Antragstellung bar in Tschechischen Kronen zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten. Die Beträge werden auf ganze 10 CZK gerundet.
Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.
Alternativ ist die Zahlung der Gebühren per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bis zu einem Gegenwert von 1.000,- EUR möglich.