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Reisepass für Minderjährige

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

Artikel

Anträge auf Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Stand: Januar 2024

1. Allgemeine Hinweise

Anträge auf Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden. Eine schriftliche Beantragung oder Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Um einen Reisepass für ein Kind zu beantragen, müssen alle Sorgeberechtigten (in der Regel beide Eltern gemeinsam) persönlich mit ihrem Kind im Konsulat der Botschaft vorsprechen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe, zu biometrischen Passfotos, den Gebühren sowie unsere Allgemeinen Hinweise insbesondere zum Sorgerecht.

Beantragen Sie erstmalig ein deutsches Ausweisdokument? Dann kann eine Namenserklärung erforderlich sein, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, in welchen Fällen eine Namenserklärung notwendig ist und welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare.

Für Kinder und Jugendliche können ab 1.1.2024 nur noch biometrische Reisepässe mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt werden.

​​​​​​​2. Vorzulegende Unterlagen

Die Informationen zu hier vorliegenden Unterlagen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit. Eine Vorlage aller Unterlagen ist auch notwendig, wenn Sie bereits ein Ausweisdokument bei der deutschen Botschaft Prag beantragt haben.

1. Antragsformular für Minderjährige, vollständig leserlich ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben.

2. Ein biometrietaugliches Passfoto des Kindes. Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu Fotos für Babys und Kleinkinder im Merkblatt zu biometrischen Passfotos

3. bisheriger deutscher Reisepass oder Personalausweis des Kindes

Bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie eine Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist unter Umständen zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich.

4. Geburtsurkunde des Kindes, alternativ kann auch ein Auszug aus dem Geburtsregister vorgelegt werden

5. Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz. Diese ist nur notwendig, wenn im letzten Pass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder das Kind nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet war.

6. Nachweis des aktuellen Aufenthaltes in der Tschechischen Republik:

  • Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige als vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder
  • Meldebescheinigung, ausgestellt von der jeweils regional zuständigen Stelle der Abteilung für Asyl und Immigration des Tschechischen Innenministeriums

Entfällt, falls das Kind auch tschechische/r Staatsangehörige/r ist und einen tschechischen Personalausweis besitzt.


7. Nachweis der elterlichen Abstammung:

  • Falls das Kind ehelich geboren wurde: Heiratsurkunde der Eltern.
  • Falls Kind nichtehelich geboren wurde: Vaterschaftsanerkennung.

8. Nachweis des Sorgerechts (siehe auch Allgemeine Hinweise / Sorgerecht).

9. Alle aktuellen Reisepässe/ Personalausweise der Mutter

10. Alle aktuellen Reisepässe/ Personalausweise des Vaters

11. Ggfs. Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern

  • Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis
  • Beibehaltungsgenehmigung (falls die Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte).

12. Nachweis weiterer Staatsangehörigkeit(en) des Kindes

Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument für ihr Kind.

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