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Blaue Karte EU

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Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der sog. Blue Card.
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.
Der Visumantrag kann nur mit Termin bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist ausschließlich online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.
Wir weisen darauf hin, dass Personen, die bereits seit mindestens 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Staates sind, den Antrag direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland stellen können. Der Antrag ist innerhalt eines Monats nach Einreise zu stellen. Die Beschäftigung darf erst nach Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 2 Kopien) vor.
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!
Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
⬜ 1. 2 Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
- Link zum VIDEX-Formular: https://videx-national.diplo.de
⬜ 2. gültiger Reisepass Original + 2 Kopien (alle relevanten Seiten)
- Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten
⬜ 3. Aufenthaltstitel Original + 2 Kopien
- Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
- Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, u. ä.
⬜ 4. 2 Fotos
- aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate
⬜ 5. Nachweis Hochschulabschluss + Nachweis über die Anerkennung Original + 2 Kopien
- Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss. Sofern ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, muss dieser in Deutschland anerkannt sein oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
- Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ - beide Ausdrucke müssen vorgelegt werden.
- Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen: www.kmk.org/zab.
- Hochschulabschlüsse, die nicht an einer deutschen oder tschechischen Hochschule erworben wurden, müssen mit Apostille oder Legalisationsvermerk versehen sein, um für den deutschen Rechtsverkehr akzeptiert werden zu können.
⬜ 6. Nachweis Deutschkenntnisse Original + 2 Kopien
- Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich). Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller beherrscht, ausreichend ist.
⬜ 7. Arbeitsvertrag Original + 2 Kopien
- Handschriftlich unterschriebener Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland. Dabei gilt, dass aus dem Arbeitsverhältnis ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 56.800,- Euro (2021) resultieren muss. Sofern die Arbeitsaufnahme in einem sog. Mangelberuf beabsichtigt ist (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Allgemeinärzte und bestimmte Fachärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der IT- und Kommunikationstechnologie), so ist ein Jahresbruttoeinkommen von 44.304,- Euro (2021) ausreichend – (Änderungen der Beträge vorbehalten).
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben)
⬜ 8. Handelsregisterauszug Original + 2 Kopien
- Handelsregisterauszug des Arbeitgebers. Sofern sich die Unterschriftsbefugnis der seitens des Arbeitgebers unterzeichnenden Person für den vorgelegten Arbeitsvertrag nicht aus dem Handelsregisterauszug ergibt, ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigung zu erbringen.
⬜ 9. Nachweis Berufsausübungserlaubnis Original + 2 Kopien
- Sofern für den beabsichtigten Beruf nach deutschen Rechtsvorschriften eine Berufsausübungserlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. Humanmedizin, Ingenieurswesen o.ä.), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der „Blue Card“ nachgewiesen werden.
⬜ 10. Nachweis Unterkunft Original + 2 Kopien
- Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)
⬜ 11. Krankenversicherungsnachweis Original + 2 Kopien
- Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
⬜ 12. Lebenslauf Original + 1 Kopien
- Lückenloser Lebenslauf
⬜ 13. Visumgebühr
- Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
Bitte beachten Sie:
- Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
- Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab - die Originale und getrennt davon jeweils zwei Sätze Kopien.
- Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
- Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall mindestens 3 Monate, da innerdeutschen Behörden zu beteiligen sind.
- Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
- Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
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WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT: NACHFORDERUNGEN:
Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten
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noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.
Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:
Velvyslanectví Spolkové republiky Německo
P.O. Box 57
Vlašská 19
118 01 Praha 1
Prag, den ___________
Datum
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Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller