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Allgemeine Informationen

Information (Symbolbild)

Information (Symbolbild), © dpa/picture alliance

10.02.2020 - Artikel

Die deutsche Botschaft in Prag ist grundsätzlich nur örtlich zuständig zur Vornahme von Beglaubigungen oder Beurkundungen für Personen, die ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben. Bei Vorsprache in der Botschaft sollten Sie daher

  • Ihre Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige als vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder
  • Ihren tschechischen Personalausweis, aus dem sich ergibt, dass Sie in Tschechien wohnen oder
  • Ihre Meldebescheinigung, ausgestellt von der jeweils regional zuständigen Stelle der Abteilung für Asyl und Immigration des Tschechischen Innenministeriums

vorlegen.

Die deutschen Auslandsvertretungen nehmen grundsätzlich auch nur Beglaubigungen oder Beurkundungen vor, wenn die entsprechenden Dokumente zur Verwendung im deutschen Rechtsbereich vorgesehen sind.

Die deutschen Auslandsvertretungen sind – im Gegensatz zu deutschen Notariaten oder Nachlassgerichten – nicht verpflichtet, Beglaubigungen oder Beurkundungen vorzunehmen. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, sich zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder Beurkundung eines Antrages an das zuständige deutsche Gericht, die zuständige deutsche Behörde oder ein deutsches Notariat zu wenden.

Die für die Beglaubigungen oder Bescheinigungen anfallenden Gebühren sind zum aktuellen Gegenwert in Tschechischen Kronen bar oder mit Kreditkarte (Master oder Visakarte) zu bezahlen. Es ist nicht möglich bar in Euro zu zahlen.

Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Fotokopien ist – soweit nicht anders angegeben - eine vorherige Online Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem auf www.prag.diplo.de unter -Service - Termin buchen.

Sprechen Sie wegen der Sicherheitskontrollen unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen vor. Wenn Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins oder ohne entsprechende Unterlagen (Anträge, auf denen Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen bereits vollständig ausgefüllt sein, sollen aber noch nicht unterschrieben sein) vorsprechen, können Sie nicht mehr vorsprechen und müssen einen neuen Termin vereinbaren.

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