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Grenzübertrittsbescheinigung

Grenzkontrollen

Grenzkontrollen, © Picture-Alliance

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Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.

Stand: Mai 2022

Grenzübertrittsbescheinigung

Falls Sie Ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in Tschechien haben, kann Ihnen die deutsche Botschaft in folgenden Fällen eine Grenzübertrittsbescheinigung als konsularische Bescheinigung erteilen:

  • Sie haben zur Dokumentation der Ausreise von der zuständigen Ausländerbehörde das Formular „Grenzübertrittsbescheinigung“ erhalten
  • Sie können Ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in Tschechien durch eine tschechische Aufenthaltserlaubnis nachweisen

Die Vorsprache zur Erteilung der Bescheinigung kann ohne einem Termin während der Öffnungszeiten der Botschaft montags bis freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und Mittwochnachmittag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nachrangig zu Antragstellern eingelassen werden. Alternativ kann vorab auch über das Terminvergabesystem der Botschaft unter Grenzübertrittsbescheinigungen ein Termin vereinbart werden.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

1

Ihren gültigen Pass

Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben

2

Grenzübertrittsbescheinigung

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3

Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik

Die Erteilung der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei.

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