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Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Lupe mit Fragezeichen

Aufenthaltsermittlung, © colourbox.de

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Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.

Stand: September 2021

Identitätsüberprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Deutsche Auslandsvertretungen dürfen keine Identitätsüberprüfungen nach dem GwG vornehmen. Dazu gehören auch Unterschriftsbeglaubigungen für Bankgeschäfte oder die Überprüfung der Identität des Bankkunden und des wirtschaftlich Berechtigten.

Diese Identitätsprüfung können Sie vornehmen:

  • bei einer Auslandsniederlassung der jeweiligen Bank
  • in Mitgliedsstaaten der EU bei Rechtsanwälten, Notaren und anderen Banken

    Eine Ausnahme besteht für

  • den Abschluss eines Studentendarlehens der KfW. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft einen Termin für eine Unterschriftsbeglaubigung. Zum Termin sprechen Sie mit dem ausgefüllten und zu unterzeichnenden Antrag, einer Kopie Ihres Reisepasses sowie einem gültigen Ausweisdokument vor. Der Antrag ist im Beisein des Konsularbeamten zu unterzeichnen.

Für die Beglaubigung der Unterschrift und der Passkopie fällt eine Gebühr im Gegenwert von 56,43 Euro an.

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