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Aktuelles - Pass, Visa, Recht

Adressbuch © colourbox
Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen
Gebührenänderung ab dem 01.07.2025
Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen, Hilfeleistungen usw. ab dem 01.07.2025 ändert.
Ab dem 01.07.2025 fallen folgende geänderte Gebühren an:
Beschaffung von Urkunden |
103,80 Euro neu 117,00 Euro |
Namenserklärung |
79,57 Euro neu 85,00 Euro |
Geburtsanzeige ohne Namenserklärung |
56,43 Euro neu 60,00 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung |
56,43 Euro neu 60,00 Euro |
Beglaubigung einer Fotokopie (pro Schriftstück / Dokument) | 28,00 Euro neu 31,00 Euro |
Lebensbescheinigung |
34,07 Euro neu 36,00 Euro |
Konsularische Bescheinigung |
34,07 bis 70,33 Euro neu 36,00 bis 75,00 Euro |
Vorbereitung und Beurkundung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder ENZ und einer Eidesstattlichen Versicherung | 390,74Euro neu 408,00 Euro |
Einfache Übersetzungen und Dolmetschen (Satz pro Stunde) |
66,39 Euro neu 79,28 Euro |
Die Gebühren sind weiterhin bei Antragstellung bar in Tschechischen Kronen zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten. Die Beträge werden auf ganze 10 CZK gerundet.
Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.
Alternativ ist die Zahlung der Gebühren per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bis zu einem Gegenwert von 1.000,- EUR möglich.