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Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen

Gebührenänderung ab dem 01.07.2025

Die Botschaft weist darauf hin, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für konsularische Leistungen wie Beglaubigungen, Beurkundungen, Hilfeleistungen usw. ab dem 01.07.2025 ändert.

Ab dem 01.07.2025 fallen folgende geänderte Gebühren an:

Beschaffung von Urkunden
103,80 Euro neu 117,00 Euro
Namenserklärung
79,57 Euro neu 85,00 Euro
Geburtsanzeige ohne Namenserklärung
56,43 Euro neu 60,00 Euro
Unterschriftsbeglaubigung
56,43 Euro neu 60,00 Euro
Beglaubigung einer Fotokopie (pro Schriftstück / Dokument) 28,00 Euro neu 31,00 Euro
Lebensbescheinigung
34,07 Euro neu 36,00 Euro
Konsularische Bescheinigung

34,07 bis 70,33 Euro neu

36,00 bis 75,00 Euro

Vorbereitung und Beurkundung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins oder ENZ und einer Eidesstattlichen Versicherung 390,74Euro neu 408,00 Euro
Einfache Übersetzungen und Dolmetschen (Satz pro Stunde)
66,39 Euro neu 79,28 Euro

Die Gebühren sind weiterhin bei Antragstellung bar in Tschechischen Kronen zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft zu entrichten. Die Beträge werden auf ganze 10 CZK gerundet.

Eine Barzahlung der Gebühren mit Euro ist nicht möglich.

Alternativ ist die Zahlung der Gebühren per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bis zu einem Gegenwert von 1.000,- EUR möglich.

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