Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bilaterale Beziehungen

Bilaterale Beziehungen

Bilaterale Beziehungen, © Colourbox.de

10.01.2018 - Artikel

Der Vertrag über gute Nachbarschaft von 1992 bildet die Grundlage der deutsch-tschechischen Beziehungen seit der „Samtenen Revolution“ in der damaligen Tschechoslowakei und seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Er setzt den Rahmen für eine breitgefächerte Zusammenarbeit und sieht regelmäßige Treffen auf Regierungsebene vor.

Deutsch-tschechische Erklärung in Prag unterzeichnet
Mehr als 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs reichten Deutsche und Tschechen einander die Hand zur Aussöhnung . Bundeskanzler Helmut Kohl (l) und der tschechische Ministerpräsident Vaclav Klaus (r) unterzeichneten am 21.1.1997 in Prag die mit großen Hoffnungen verbundene, aber auch umstrittene deutsch-tschechische Erklärung. Beide Regierungschefs würdigten im Anschluss an die Unterzeichnung den Inhalt der Vereinbarung als zukunftsweisend.© picture-alliance / dpa

Das zweite grundlegende Dokument ist die Deutsch-Tschechische Erklärung, die am 21. Januar 1997 unterzeichnet wurde. Durch sie wurden das Deutsch-Tschechische Gesprächsforum und der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds ins Leben gerufen.

Am 3. Juli 2015 unterzeichneten Außenminister Frank-Walter Steinmeier und sein tschechischer Amtskollege Lubomír Zaorálek die „Gemeinsame Erklärung zum Strategischen Dialog zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik als einem neuen Rahmen für die deutsch-tschechischen Beziehungen“.

Verwandte Inhalte

nach oben