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Mindestlohn in Deutschland

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Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeingültigen flächendeckenden Mindestlohn eingeführt, der nicht mehr unterschritten werden darf. Die Höhe kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Informationen zur aktuellen Höhe des Mindestlohns finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Das Mindestlohngesetz bezieht sich auf alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. In bestimmten Branchen sind Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, verpflichtet, vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache vorzulegen. Diese Pflicht betrifft u.a. das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.


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