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Verlust und Diebstahl von Ausweisen, Kredit- und Geldkarten, Mobiltelefonen, Geld

Bild zeigt eine Frau, die ihre leeren Hosentaschen zeigt.

Ausweisverlust, © picture-alliance/ united-archiv

Artikel

Zeigen Sie in jedem Fall Verlust oder Diebstahls von Ausweispapieren und anderen Dokumenten sofort bei der tschechischen Polizei an.

Verlust und Diebstahl von Ausweisen, Kredit- und Geldkarten, Mobiltelefonen, Geld

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Merkblattes. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Verlust- oder Diebstahlsanzeige

Zeigen Sie in jedem Fall Verlust oder Diebstahls von Ausweispapieren und anderen Dokumenten sofort bei der tschechischen Polizei an, wo ein Verlust- bzw. Diebstahlsprotokoll angefertigt wird. Versicherungen, aber auch Behörden vor Ausstellung neuer Dokumente bestehen in der Regel auf Vorlage eines entsprechenden polizeilichen Protokolls.

Aufnehmen kann den Verlust/Diebstahl JEDE Polizeidienststelle. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen.

Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch- und Deutschsprechendem Personal besetzt.

Verlust von Pass und oder Personalausweis

Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt zu Verlust und Diebstahl des Reisedokuments in der Tschechischen Republik.

Wenn Sie Ihren ständigen Aufenthalt nicht im Amtsbezirk der Botschaft Prag haben, ihr Pass oder Personalausweis verloren ging oder gestohlen wurde und Sie nicht nach Deutschland zurückreisen, sondern an einen anderen Ort im Ausland reisen wollen, können Sie einen vorläufigen Reisepass bei der Botschaft beantragen.

Beachten sie aber: Die Botschaft nimmt keine Erstausstellung von Pässen für Personen ohne Aufenthalt im Amtsbezirk vor. Wenn also z. B. für ein in Deutschland geborenes Kind bisher noch kein deutsches Ausweisdokument ausgestellt worden war, können wir keinen vorläufigen Pass oder Kinderreisepass erteilen.

Wenn Sie einen ausländischen Pass und eine deutsche Aufenthaltserlaubnis haben, die verloren oder gestohlen wurden, können wir Ihnen leider nicht helfen. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Botschaft Ihrer Staatsangehörigkeit zur Passausstellung. Wegen der Neuausstellung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. Erteilung einer Bescheinigung zur Rückreise nach Deutschland können Sie sich danach direkt an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wenden.

Sperrung von Mobiltelefon-/ EC-/Kreditkarten

Bei Verlust/Diebstahl von deutschen Bank- und SIM-Karten sollten Sie diese sofort sperren lassen. Dies ist rund um die Uhr unter folgenden zentralen Rufnummern in Deutschland möglich: + 49 30 4050 4050 oder + 49 116 116

Die Nummern der wichtigsten Kartenanbieter Deutschlands:

  • Girocard +49 1805 021 021
  • Diners +49 69 900 150 135 oder 136
  • American Express +49 69 97 97 1000
  • Visa +49 800 811 8440
  • Mastercard +49 800 819 1040
  • Sparkassen-Kreditkarten +49 116 116

Bei Verlust eines Mobiltelefons ist eine Servicenummer der gängigsten Mobilnetzanbieter zur Sperrung der Handynummer wie folgt erreichbar (ohne Gewähr):

  • T-Mobile +49 800 330 2202
  • Vodafone +49 172 1212
  • Vodafone prepaid-Kunden +49 172 229 0229
  • E-Plus +49 177 177 1000
  • E-Plus prepaid-Kunden +49 177 177 1150
  • o2 +49 176 888 55 222
  • o2 prepaid-Kunden +49 176 888 55 282

Die Sperrung kann oftmals nur dann erfolgen, wenn vorher ein Kundenkennwort eingerichtet wurde. Mehr dazu kann über die Telefonhotline bzw. die Website des Netzbetreibers in Erfahrung gebracht werden.

Verlust Führerschein oder anderer KFZ-Papiere

Die Botschaft kann keine Führerscheine oder Kfz-Papiere ausstellen und auch keine Bescheinigungen hierzu.

Beachten Sie bitte auch unser Merkblatt zu Führerscheinen sowie die Grundlegende Regeln des Straßenverkehrs in Tschechien.

Sie sollten bei Kontrollen möglichst ein Polizeiprotokoll sowie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins vorzeigen können.

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sowie ohne Führerschein stellt auch in Tschechien eine Ordnungswidrigkeit dar und hat ein Bußgeld zur Folge.

Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, wird in der Tschechischen Republik nach § 125c Abs. 1 lit. k des tschechischen Straßenverkehrsgesetzes in der Regel an Ort und Stelle eine Geldbuße zwischen 1.500 CZK und 2.500 CZK verhängt. Da es bei einem ausländischen Fahrer nicht möglich ist, vor Ort zu überprüfen, ob dieser tatsächlich einen gültigen Führerschein besitzt, kann ein Polizeibeamter zu-dem wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 125c Abs. 1 lit. e) Nr. 1 des tschechischen Straßenverkehrsgesetzes als Garantie eine Kaution zwischen 3.500 – 50.000 CZK verlangen, um sicherzustellen, dass die verdächtige Person bei der Verhandlung im Verwaltungsverfahren vorstellig wird. Falls nachträglich nachgewiesen wird, dass der Fahrer den Führerschein nur vergessen hat, wird diese Kaution von der Verwaltungsbehörde wieder rückerstattet.


Geld gestohlen oder verloren

Die Botschaft kann nicht

  • Hotel- oder andere Schulden (z.B. Taxikosten) bezahlen
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden

Sie kann Ihnen lediglich „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten, indem sie Ihnen Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten, Bekannten, Freunden, Arbeitgeber usw. aufzeigt sowie Möglichkeiten, wie Ihnen Geld nach Tschechien überwiesen werden kann oder man Ihnen ein Ticket zur Rückkehr nach Deutschland zukommen lassen kann.

Bitte beachten Sie hinsichtlich der Geldbeschaffung unser Merkblatt zu Geldüberweisungen ins Ausland.

Wenn Sie kein Geld und auch keine Ausweisdokumente mehr haben, kann Ihnen Ihr Ansprechpartner in Deutschland auch bei der deutschen oder tschechischen Bahn online ein Ticket kaufen und Ihnen dieses Ticket zustellen. Wenn Sie noch Ihr Ausweisdokument haben, kann Ihnen Ihr Ansprechpartner auch ein Ticket online bei FlixBus oder RegioJet buchen.

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