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Erkrankung in Tschechien
Krankenhaus, © Colourbox.de
Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland in medizinisch sinnvollen und vertretbaren Fällen werden in keinem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erkrankung in Tschechien
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Merkblattes. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden
Europäische Krankenversicherungskarte
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt auch bei Vertragsärzten in Tschechien, deckt aber grundsätzlich nur die Krankenversicherungsleistungen ab, die auch durch die tschechische gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind. Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland in medizinisch sinnvollen und vertretbaren Fällen werden in keinem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sie sollten daher auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die eine Rückholung zur weiteren Behandlung in Deutschland beinhaltet.
Das tschechische Gesundheitsministerium stellt Übersetzungshilfen in mehreren Sprachen und für verschiedene Situationen zur Kommunikation mit medizinischem Personal zur Verfügung.
Allgemeine Notfallnummer: 112
(Hier werden Sie an den entsprechenden Notdienst weitervermittelt. In der Regel spricht der Dienst Tschechisch, Englisch, Deutsch oder vermittelt Sie an einen geeigneten Gesprächspartner)
Polizei („Policie“): 158
Krankenwagen/Rettungsdienst („Zachranná služba“): 155
Feuerwehr („Hasiči“): 150
Prager Stadtpolizei („Městská policie“): 156
Vermittlung eines Arztes durch die tschechische Ärztekammer:
Zur Vermittlung eines Arztes können Sie sich ggfs. an die tschechische Ärztekammer unter den folgenden Kontaktdaten:
Czech Medical Chamber
Lékarská 2
15030 Praha 5,
: +420 257 215 285
Fax: +420 257 220 618,
E-Mail: foreign@clkcr.cz,
Die Ärztekammer stellt eine Suchfunktion nach Ärzten zur Verfügung.
Sie können dort auch nach „Obor“ (Fachrichtung) und „okres“ (Bezirk) suchen.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst / Pohotovostní lékařská služba – zubní
Bitte klären Sie vorab, ob die von Ihnen gewünschte zahnärztliche Behandlung von Ihrer Versicherung abgedeckt wird oder wie hoch die Behandlungskosten voraussichtlich sein werden.
Die jeweils aktuellen Informationen zu den Bereitschaftsdiensthabenden in allen Regionen Tschechiens sind auf der Webseite der Tschechischen Stomatologischen Kammer veröffentlicht.
Vermittlung eines Arztes durch ADAC
ADAC-Mitglieder können sich im Krankheitsfall unter: +49 89 76 76 76 oder reise-medinfo@adac.de mit dem reisemedizinischen Informationszentrum des ADAC in Verbindung setzen, die ihnen einen deutschsprachigen Arzt an ihrem Standort benennen können.
Ansprechpartner für Drogenabhängigkeiten:
Unter folgendem Link sind die Informationen zu den Zentren für Suchtmedizin in allen Regionen der Tschechischen Republik zu finden https://www.drogy-info.cz/en/map-of-aid/
Nationale Hotline: + 420 800 35 00 00 Mo-Fr 10-18 Uhr (nur Tschechisch)