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Strafverfahren und Inhaftierung

Stacheldrahtzaun und Überwachungskameras

Gefängnis, © colourbox.de

Artikel

Allgemeine Hinweise zu Strafverfahren und Inhaftierung.

Allgemeine Hinweise zu Strafverfahren und Inhaftierung

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Merkblattes. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Die Botschaft kann nicht

  • in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
  • anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gerichten vertreten oder Anwaltskosten übernehmen,
  • Ihre Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam oder einer Haftanstalt bewirken.

Sie kann Ihnen im Falle einer Festnahme auf Wunsch eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte zukommen lassen und Ihre Angehörigen zuhause unterrichten. Die Rechtsanwaltsliste ist auch auf der Webseite der Botschaft verfügbar.

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