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Verlust und Diebstahl der Reisedokumente
11-jähriges Maedchen traurig hinter einer nassen Scheibe (Symbolfoto), © dpa
Merkblatt zu Verlust und Diebstahl des Reisedokuments in der Tschechischen Republik
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
1. Allgemeine Hinweise
Bei Verlust oder Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich bitte umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Verlust oder Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Meldung aushändigen.
Versicherungen bestehen grundsätzlich auf die Vorlage der polizeilichen Verlust- oder Diebstahlsmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Gleiches gilt auch für die Neubeantragung eines Passes/Personalausweises.
Die Bescheinigung genügt, um auf dem Landweg mit dem PKW oder dem Zug aus Tschechien nach Deutschland einzureisen. Planen Sie eine Rückreise nach Deutschland mit einem Busunternehmen oder einer Fluggesellschaft, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Unternehmen in Verbindung und klären, ob ggfs. die Ausreise mit dem Polizeiprotokoll und einer Kopie des abhanden gekommenen Ausweisdokuments möglich ist. In den meisten Fällen erkennen die Unternehmen diese Dokumente an. Bitte beachten Sie auch, dass häufig Beherbergungsbetriebe für die erforderliche polizeiliche Meldung Kopien Ihres Ausweises fertigen. Ggfs. können Sie bei diesen eine Kopie Ihres Ausweises erhalten.
Sollte die Ausreise nicht möglich sein oder Sie für die Ausreise die Ausstellung eines Ausweisdokuments wünschen, kontaktieren Sie umgehend die Passstelle der Botschaft unter konsulat@prag.diplo.de und vereinbaren Sie möglichst rasch einen Termin zur Vorsprache.
Bitte beachten sie auch, dass die Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland oder eines vorläufigen Reisepasses zur Rückkehr in ein anderes Wohnsitzland nur während der Öffnungszeiten des Rechts- und Konsularreferats möglich ist.
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie ohne oder mit einem abgelaufenen Pass oder Personalausweis aus Deutschland ausreisen und entweder aus Tschechien nicht weiterreisen können oder nicht in einem Hotel einchecken können, handelt es sich nicht um einen Notfall, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann (§§1, 2 und 25 PassG). Sie haben hier die Möglichkeit, sich vergessene Reisedokument nachschicken zu lassen, z. B. per Kurierdienst oder zurückzureisen, um bei Ihrer Passstelle einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, ggfs. auch im Expressverfahren oder aber über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft einen Termin zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz oder eines vorläufigen Reisepasses zu buchen.
2. Antragstellung
Kontaktieren Sie die Botschaft so früh wie möglich nach Erhalt des Polizeiprotokolls. Wenn Sie eine Fotokopie Ihres verlorengegangenen Ausweispapieres vorlegen können, ist meist eine sofortige Ausstellung möglich. Ohne diese Kopie müssen Identitätsnachweise aus Deutschland bei der Behörde oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angefordert werden, die Ihr letztes Ausweisdokument ausgestellt hat.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für minderjährige Antragsteller die Sorgeberechtigten, in der Regel sind das beide Eltern gemeinsam, ihre Zustimmung erteilen müssen. Ist ein Elternteil abwesend, muss dieser in Deutschland bei der zuständigen Passbehörde oder im Ausland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen, die der Botschaft Prag dann die schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils zusendet. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
3. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz
Bringen Sie bei der Vorsprache bitte die folgenden Unterlagen mit:
- ein aktuelles Passfoto
- die polizeiliche Diebstahls- oder Verlustanzeige
- Sofern verfügbar, die Kopie des verlorenen oder gestohlenen Dokuments (auch als Handy-Foto, E-Mail-Anhang usw.) oder andere Dokumente, die zu einer Identitätsprüfung beitragen können
- bei Minderjährigen: Kopie der Geburtsurkunde und Zustimmung aller Sorgeberechtigten.
4. Gebühren
Die Gebühren von 21 Euro sind bei Antragstellung in Tschechischen Kronen (CZK) zum aktuellen Wechselkurs zu entrichten. Alternativ kann mit Kreditkarte (Visa/Mastercard) bezahlt werden. Ihre Kreditkarte wird dann in EUR belastet. Eine Barzahlung in EUR ist nicht möglich.
5. Ausgabe der Ausweisdokumente
Die Ausgabe der beantragten Dokumente erfolgt, sofern ein Identitätsnachweis vorgelegt wird, unmittelbar, ansonsten grundsätzlich spätestens 72 Stunden ab Antragstellung.