Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

eID-Karte

eID-Karte

eID-Karte, © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Artikel

Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis in Kraft getreten.

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Stand: Oktober 2021

Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG) in Kraft getreten. Die eiD-Karte ermöglicht nicht-deutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen.

Dabei handelt es sich nicht um einen Personalausweis, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift) gespeichert werden.

Der Erwerb der eID-Karte ist freiwillig und erfolgt durch Antragstellung bei einer eID-Behörde. Die Ausstellung kann ab einem Alter von 16 Jahren erfolgen.

Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie im Personalausweisportal.

Ab dem 01.11.2021 können Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (diese haben die Möglichkeit einen Personalausweis zu beantragen) und ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben, die eID-Karte auch bei der Botschaft Prag beantragen. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von ca. 950 CZK ausgegeben.

Anträge auf die eID-Karte können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden. Eine schriftliche Beantragung oder Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe, zu biometrischen Passfotos, den Gebühren sowie unsere Allgemeinen Hinweise.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit.

  1. den ausgefüllten Formantrag
  2. Ihr gültigen Reisepass / und oder Personalausweis
  3. Nachweis des aktuellen Aufenthaltes in der Tschechischen Republik
  • Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige als vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder
  • tschechischer Personalausweis, aus dem sich ergibt, dass Sie in Tschechien wohnen oder
  • aktuelle Meldebescheinigung

Jeder Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser enthält die fünfstellige Aktivierungs-PIN, die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion und für das Vor-Ort-Auslesen. Heben Sie den Brief, den Sie nach Herstellung Ihrer eID erhalten haben, gut und sicher auf. Dieser PIN-Brief enthält wichtige Informationen.

Der PIN-Brief wird von der Bundesdruckerei direkt an Ihre tschechische Adresse geschickt werden. Für die Übersendung des PIN-Briefes an Ihre Privatanschrift fallen 20,00 CZK an Auslagen an. Diese sind bei Beantragung ebenfalls zu bezahlen.


nach oben