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Reisepass für Erwachsene

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

Artikel

Anträge auf Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

1. Allgemeine Hinweise

Anträge auf Reisepässe können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden. Eine schriftliche Beantragung oder Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe, zu biometrischen Passfotos, den Gebühren sowie unsere Allgemeinen Hinweise.

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Oder beantragen Sie erstmalig ein deutsches Ausweisdokument? Dann kann eine Namenserklärung erforderlich sein, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, in welchen Fällen eine Namenserklärung notwendig ist und welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare.


2. Vorzulegende Unterlagen

Die Informationen zu hier vorliegenden Unterlagen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Passrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit. Eine Vorlage aller Unterlagen ist auch notwendig, wenn Sie bereits ein Ausweisdokument bei der deutschen Botschaft Prag beantragt haben.

1. Antragsformular, vollständig leserlich ausgefüllt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag erst im Beisein des Konsularbeamten.

2. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

3. bisheriger deutscher Reisepass oder Personalausweis

Bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie eine Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist unter Umständen zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich.

4. Geburtsurkunde, alternativ kann auch ein Auszug aus dem Geburtsregister vorgelegt werden

5. Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz. Diese ist nur notwendig, wenn im letzten Pass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Sie nach Ausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren.

6. Nachweis des aktuellen Aufenthaltes in der Tschechischen Republik

  • Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige als vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder
  • tschechischer Personalausweis, aus dem sich ergibt, dass Sie in Tschechien wohnen oder
  • Meldebescheinigung, ausgestellt von der jeweils regional zuständigen Stelle der Abteilung für Asyl und Immigration des Tschechischen Innenministeriums

7. Urkunden zum Familienstand

  • Wenn verheiratet: Heiratsurkunde (auf der Heiratsurkunde sollte ein Vermerk zur Namensführung nach der Eheschließung enthalten sein).
  • Wenn geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
  • Wenn verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten.

8. Bescheinigung zur Namensführung

Falls sich jemals die Schreibweise Ihres/Ihrer Vornamen oder Ihres Familiennamens geändert hat und dies von einem deutschen Standesamt bescheinigt wurde.

9. ggfs. Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis
  • Beibehaltungsgenehmigung (falls Sie eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte).

10. Nachweis weiterer Staatsangehörigkeiten

Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument (z.B. tschechischer Personalausweis / Pass).

11. ggfs. Promotionsurkunde, falls Eintragung des Doktortitels im Pass gewünscht. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt Dr.-Titel in den Allgemeinen Hinweisen.

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