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Wohnortänderung
ILLUSTRATION - Eine junge Frau packt am 01.12.2016 in einem Wohnzimmer in Hamburg ihren Koffer und packt den Reisepass ein (gestellte Szene). Foto: Christin Klose | Verwendung weltweit, © dpa Themendienst
In Reisepässen wird lediglich der tschechische Wohnort eingetragen. In Personalausweisen hingegen ist bei Anträgen ab dem 01.11.2019 die Eintragung einer ausländischen Adresse möglich.
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
1. Allgemeine Hinweise
In Reisepässen wird lediglich der tschechische Wohnort eingetragen. In Personalausweisen hingegen ist bei Anträgen ab dem 01.11.2019 die Eintragung einer ausländischen Adresse möglich, sodass bei Vorlage entsprechender Nachweise Ihre tschechische Anschrift (In der Form ICAO-Code des Landes, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) eingetragen werden kann. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland mehr haben.
Anträge auf den Eintrag der Wohnortänderung können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem in der Botschaft gestellt werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe sowie unsere Allgemeinen Hinweise.
Der Eintrag der Wohnortänderung erfolgt gebührenfrei und unmittelbar bei Vorsprache.
2. Antragstellung
Um einen Wohnsitzänderung zu beantragen, müssen Sie persönlich, ein von Ihnen schriftlich Bevollmächtigter oder die gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen, im Konsulat der Botschaft vorsprechen. Eine Antragstellung auf dem Postweg ist nicht möglich.
3. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Wohnsitzänderung
Falls Ihr Reisepass oder Personalausweis nicht von der Botschaft Prag ausgestellt wurde, muss zur Vornahme der Wohnsitzänderung eine Passakte angelegt werden. In diesem Fall sind zusätzlich zu den u.a. Unterlagen auch das Original Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde sowie ggfs. Einbürgerungs-, Namensänderungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis vorzulegen.
Wurde Ihr Reisepass oder Personalausweis von der Botschaft Prag ausgestellt, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit:
- Antrag Wohnortänderung vollständig leserlich ausgefüllt und eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben, bei Minderjährigen von allen Sorgeberechtigten.
- Gültiger deutscher Reisepass/Personalausweis, in den die Wohnsitzänderung eingetragen werden soll.
- Nachweis des aktuellen Aufenthaltes in der Tschechischen Republik
- Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige als vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder
- tschechischer Personalausweis, aus dem sich ergibt, dass Sie in Tschechien wohnen oder
- Meldebescheinigung, ausgestellt von der jeweils regional zuständigen Stelle der Abteilung für Asyl und Immigration des Tschechischen Innenministeriums
Falls Sie auch tschechische/r Staatsangehörige/r sind, erfolgt die Eintragung aufgrund der Angabe in Ihrem tschechischen Personalausweis.
Wenn keine entsprechenden Dokumente vorgelegt werden können, erfolgt nach wie vor der Eintrag „keine Wohnung in Deutschland“
4. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Sofern Sie nicht in Deutschland geboren oder gemeldet waren, entfällt dies.