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Terminvergabe

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber

Terminbuchung, © colourbox.de

Artikel

Anträge in Pass- und Personalausweisangelegenheiten können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.


Anträge in Pass- und Personalausweisangelegenheiten im Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Prag, Vlašská 19, 118 01 können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.

Die Terminvergabe erfolgt über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin erst, wenn Ihnen alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen (Personenstands- und Staatsangehörigkeitsurkunden, Melde- oder Abmeldebescheinigungen usw.) im Original vorliegen. Bei Vorsprache sind immer alle in unseren Merkblättern genannten Unterlagen im Original vorzulegen, unabhängig davon, ob Sie bereits ein Ausweisdokument bei der Botschaft beantragt haben. Antragsteller mit unvollständigen Unterlagen müssen wir leider zurückweisen. Diese müssen einen neuen Termin vereinbaren und ggfs. erneut anreisen.

Prüfen Sie bitte, wenn sich Ihr Name durch Eheschließung oder Scheidung geändert hat oder ein Kind hier in Tschechien geboren wurde, anhand der Informationen auf unserer Webseite zunächst, ob ggfs. zuerst eine Namenserklärung abgegeben werden muss, bevor ein Ausweis auf den von Ihnen gewünschten Namen ausgestellt werden kann. Antragsteller, bei denen erst eine Namenserklärung erforderlich ist, müssen wir leider zurückweisen. Diese müssen einen neuen Termin vereinbaren und ggfs. erneut anreisen.

Für jeden Antragsteller muss ein separater Termin vereinbart werden. Es ist nicht möglich, dass Sie einen Termin für mehrere Personen, auch wenn diese Familienangehörige sind, vereinbaren. Die Botschaft kann in diesen Fällen nur den Antrag einer einzigen Person annehmen und die anderen Antragsteller zurückweisen. Diese müssen einen neuen Termin vereinbaren und ggfs. erneut anreisen.

Für jede Amtshandlung muss ein separater Termin vereinbart werden. Es ist nicht möglich für mehrere Amtshandlungen (z.B. Wohnortänderung in einem Ausweis und Beantragung eines Personalausweises) einen einzigen Termin zu vereinbaren. Die Botschaft kann in diesen Fällen nur eine Amtshandlung vornehmen. Für die weiteren Amtshandlungen müssen Sie dann einen neuen Termin vereinbaren und ggfs. erneut anreisen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie zeitgleich einen Pass- und Personalausweis beantragen wollen.

Stornierte Termine werden unverzüglich wieder freigegeben. Es lohnt sich daher, mehrmals täglich in das Terminbuchungssystem nach einem früheren freien Termin zu schauen. Bitte stornieren Sie Ihre Termine auch frühzeitig über den in der Bestätigungsmail gesandten Link, wenn Sie feststellen, dass Sie zum vereinbarten Termin doch nicht vorsprechen können. Sollten Sie einen früheren oder anderen Termin buchen wollen, ist zuerst der ursprünglich reservierte Termin über den Storno-Link in der Bestätigungsmail zu löschen.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Leider ist die Anzahl der verfügbaren Termine begrenzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft neben den über das Online-Terminsystem angebotenen Terminen keine weiteren Sondertermine anbieten kann. Wenn Sie einen Termin buchen möchten und kein Termin verfügbar ist, erscheint die folgende Zeile: „Leider sind zurzeit keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen zur Buchung bereitgestellt.“

Nur in extremen Notfällen (Todesfälle, Krankheitsfälle in der Familie oder Diebstahl) können, sofern online kurzfristig keine Termine verfügbar sind, im Einzelfall Notfalltermine vergeben werden. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall über konsulat@prag.diplo.de eine E-Mail an die Passstelle. Bitte beachten sie, dass die Ausreise aus Deutschland ohne gültiges Ausweisdokument keinen Notfall, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ebenfalls kein Notfall liegt vor, wenn Ihr Ausweisdokument bereits seit geraumer Zeit abgelaufen ist und Sie für eine jetzt anstehende Reise einen Ausweis benötigen.

Kommen Sie wegen der notwendigen Sicherheitskontrollen bitte unbedingt 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins mit bereits ausgefüllten Anträgen und allen in unseren Hinweisen genannten Unterlagen. Wenn sie später als 5 Minuten nach Beginn Ihres Termins erscheinen, können Sie leider nicht mehr vorsprechen und müssen einen neuen Termin vereinbaren.

Einschränkung des Besucherverkehrs wegen Covid-19

Aufgrund des wegen Covid-19 eingeschränkten Besucherverkehrs gelten derzeit folgende weiteren Regelungen:

Bis auf Weiteres ist die persönliche Abholung von Reisedokumenten nicht mehr möglich. Von der Bundesdruckerei übersandte Pässe, Kinderreisepässe und Vorläufige Reisepässe werden mit Wertbrief an die tschechische Adresse des Antragstellers übersandt. Die Auslagen für die Übersendung sind vom Antragsteller zu tragen.

Nur Antragsteller, die

  • den Antrag von der Webseite der Botschaft heruntergeladen haben und bereits vollständig ausgefüllt haben
  • biometriefähige Passfotos mitführen
  • die alle in unseren Merkblättern genannten Unterlagen im Original dabeihaben (unabhängig davon, ob sie bereits einen Pass bei der Botschaft beantragt haben oder nicht)
  • die damit einverstanden sind, dass ihnen die beantragten Ausweispapiere nach Ausstellung als Wertbrief zugesandt werden und hierfür die erforderlichen Auslagen entrichten

sollen einen Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie auch dass,

  • die Botschaft kann keine Begleitpersonen vorlassen kann (Ausnahmen bestehen für die Sorgeberechtigten minderjähriger Antragsteller, für eine Begleitperson von betagten Antragstellern, die nicht in der Lage sind, alleine zu gehen, und für eine Begleitperson, die als Dolmetscher für Visaantragsteller, die weder der deutschen, tschechischen oder englischen Sprache ausreichend mächtig sind, mit vorspricht)

  • nur die Personen vorgelassen werden, die einen Termin vereinbart haben und nur für jeweils eine einzelne Person ein Termin vereinbart werden kann
  • maximal zwei Antragsteller gleichzeitig vorgelassen werden können und direkt nach Erledigung ihres Behördengangs das Konsularreferat wieder verlassen müssen
  • nur Antragsteller, die pünktlich zu Beginn ihres Termins vorsprechen, eingelassen werden
  • Personen, die vor dem Zugang zum Konsularreferat warten, den vorgesehenen Mindestabstand wahren müssen
  • Nur Antragsteller, die alle antragsbegründenden Unterlagen (insbesondere ausgefüllte Anträge) mit sich führen, vorgelassen werden.

Um den Kontakt bestmöglich einzuschränken, zahlen Sie bitte die anfallende Gebühr mit Kreditkarte oder mit passend abgezähltem Bargeld.

Hier finden Sie den Link zum Online-Terminvergabesystem.

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