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Personalausweis

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis, © Thomas Koehler/ Photothek.net

Artikel

Anträge auf Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden.

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Stand: Januar 2023

Allgemeine Hinweise

Anträge auf Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem und persönlich in der Botschaft gestellt werden. Eine schriftliche Beantragung oder Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Vorläufige Personalausweise können bei der Botschaft nicht beantragt werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Terminvergabe, zu biometrischen Passfotos, den Gebühren sowie unsere Allgemeinen Hinweise.

Für die Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren müssen in der Regel alle Sorgeberechtigten persönlich mit ihrem Kind im Konsulat der Botschaft vorsprechen. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Ausführungen in den Allgemeinen Hinweisen.

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Oder beantragen Sie erstmalig ein deutsches Ausweisdokument? Dann kann eine Namenserklärung erforderlich sein, die gegenüber dem deutschen Standesbeamten abzugeben ist. Informieren Sie sich bitte vorab auf unserer Website darüber, in welchen Fällen eine Namenserklärung notwendig ist und welche Unterlagen für eine Namenserklärung erforderlich sind. Sie finden dort auch die notwendigen Formulare.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises

Die nachstehenden Informationen beziehen sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit. Eine Vorlage aller Unterlagen ist auch notwendig, wenn Sie bereits ein Ausweisdokument besitzen.

1. Antragsformular Erwachsene oder Kind, vollständig leserlich ausgefüllt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag erst im Beisein des Konsularbeamten.

2. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

3. bisheriger deutscher Reisepass oder Personalausweis

Bei Verlust/Diebstahl ist die amtliche Verlust- bzw. polizeiliche Diebstahlsanzeige sowie eine Kopie des verlorenen/gestohlenen Dokuments vorzulegen; ohne Kopie ist unter Umständen zunächst eine Identitätsprüfung erforderlich.

4. Geburtsurkunde, alternativ kann auch ein Auszug aus dem Geburtsregister vorgelegt werden

5. Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz. Diese ist nur notwendig, wenn im letzten Pass noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Sie nach Ausstellung im Ausland wieder in Deutschland gemeldet waren.

6. Nachweis des aktuellen Aufenthaltes in der Tschechischen Republik

  • Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige als vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder
  • tschechischer Personalausweis, aus dem sich ergibt, dass Sie in Tschechien wohnen oder
  • Meldebescheinigung, ausgestellt von der jeweils regional zuständigen Stelle der Abteilung für Asyl und Immigration des Tschechischen Innenministeriums

7. Urkunden zum Familienstand

  • Wenn verheiratet: Heiratsurkunde (auf der Heiratsurkunde sollte ein Vermerk zur Namensführung nach der Eheschließung enthalten sein).
  • Wenn geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
  • Wenn verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten.

8. Bescheinigung zur Namensführung

Falls sich jemals die Schreibweise Ihres/Ihrer Vornamen oder Ihres Familiennamens geändert hat und dies von einem deutschen Standesamt bescheinigt wurde.

9. ggfs. Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis
  • Beibehaltungsgenehmigung (falls Sie eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte).

10. Nachweis weiterer Staatsangehörigkeiten

Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument (z.B. tschechischer Personalausweis / Pass).

11. ggfs. Promotionsurkunde, falls Eintragung des Doktortitels im Personalausweis gewünscht. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt Dr.-Titel in den Allgemeinen Hinweisen.

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist der Nachweis zum Familienstand nicht vorzulegen. Es sind aber zusätzlich folgende Nachweise vorzulegen:

1. Nachweis der elterlichen Abstammung

Falls das Kind ehelich geboren wurde: Heiratsurkunde der Eltern.

Falls Kind nichtehelich geboren wurde: Vaterschaftsanerkennung.

2. Nachweis des Sorgerechts (siehe auch Allgemeine Hinweise / Sorgerecht)

3. alle aktuellen Reisepässe/ Personalausweise der Mutter

4. alle aktuellen Reisepässe/ Personalausweise des Vaters

5. ggfs. Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern

  • Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweis
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerausweis
  • Beibehaltungsgenehmigung (falls die Eltern eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, die anderenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hätte).

6. Nachweis weiterer Staatsangehörigkeit(en) des Kindes

Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument für ihr Kind.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser enthält die fünfstellige Aktivierungs-PIN, die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion und für das Vor-Ort-Auslesen. Heben Sie den Brief, den Sie nach Herstellung Ihres Personalausweises erhalten haben, gut und sicher auf. Dieser PIN-Brief enthält wichtige Informationen.

Der PIN-Brief kann von der Bundesdruckerei entweder an die Botschaft oder direkt an Ihre tschechische Adresse geschickt werden. Für die Übersendung des PIN-Briefes fallen 40,00 CZK an Auslagen an. Diese sind bei Beantragung zu bezahlen.

Chip und Online-Funktion

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf dem Chip des Personalausweises werden verpflichtend - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Der Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahre ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Diese Funktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Dies ist zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl kostenfrei möglich. Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.

Das Setzen der PIN ist

  • in der AusweisApp2, die Sie kostenlos herunterladen können
  • bei persönlicher Abholung Ihres Personalausweises oder später in Ihrer Passbehörde
  • später an einem Bürgerterminal bei jeder beliebigen Passbehörde

möglich.

Damit können Sie sich nach Eingabe Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN sicher bei Onlinediensten und an Automaten digital ausweisen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürgerinnen und Bürger zur Online-Ausweisfunktion durch.

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Online-Ausweisfunktion noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann die Online-Ausweisfunktion kostenfrei in der Botschaft eingeschaltet werden.

Zu Änderungen eines Personalausweises lesen Sie bitte unsere Hinweise zur Wohnortänderung und Änderung der PIN und Entsperrung und Einschaltung der Online-Funktion.

Umfassende Informationen zu den Funktionen des Personalausweises sind auf der Website www.personalausweisportal.de verfügbar.

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