Hier erhalten Sie Informationen zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträge werden durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln bearbeitet, das für die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anliegen von im Ausland lebenden Personen zuständig ist.
Die Botschaft ist Ihr Ansprechpartner vor Ort und leitet Ihre Anträge an das BVA weiter, wenn Sie in der Tschechischen Republik Ihren Lebensmittelpunkt haben und ausschließlich mit tschechischem Wohnsitz registriert sind.
Wenn Sie dagegen mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an die für Ihren innerdeutschen Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.
Aus personellen und organisatorischen Gründen kann die Botschaft keine individuellen Beratungen zu Staatsangehörigkeitsfragen durchführen. Beratungstermine werden nicht vergeben. Telefonische Beratungen finden ebenfalls nicht statt.
Wenn Sie eine Vorabprüfung der Botschaft wünschen, ob Sie ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren oder Einbürgerungsverfahren durchführen sollten, füllen Sie bitte den anliegenden Fragebogen aus und übersenden Sie ihn, ggfs. zusammen mit Ihrer Geburtsurkunde und der tschechischen Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung wann und auf welche Weise Sie die tschechische Staatsangehörigkeit erworben haben, an die Botschaft.
Fragebogen zur Staatsangehörigkeit