Wichtiger Hinweis
In Anbetracht der Covid-19-Pandemie kann die Botschaft derzeit nur einen eingeschränkten Besucherverkehr anbieten.
Die Annahme von Visaanträgen ist ab dem 26.04.2021 wieder in begrenztem Umfang möglich. Die Terminbuchung wird ab dem 19.04.2021 möglich sein.
Aufgrund der Neufassung des § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung) ist ab dem 01.01.2021 die Antragstellung nach dieser Regelung für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur noch bei der zuständigen Auslandsvertretung in einem dieser sechs Staaten möglich.