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Allgemeine Hinweise
Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.
- Welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen, können Sie den Merkblättern zu dem jeweiligen Zweck des Aufenthaltes entnehmen.
- Für Fragen, die nicht bereits auf den verfügbaren Merkblättern beantwortet sind, können Sie uns per E-Mail (siehe Kontaktformular) erreichen.
- Die Botschaft kann nur die im Terminvergabesystem verfügbaren Termine anbieten. Anfragen zu (Sonder-)terminen werden daher nicht beantwortet.
- Visaanträge müssen vom Antragsteller persönlich (nur nach vorheriger Terminbuchung) gestellt werden. Eine Übersendung per Post ist nicht möglich.
- Achten Sie bitte darauf, den Termin in der richtigen Kategorie zu buchen. Falls Sie einen Termin in einer falschen Kategorie buchen, können wir Ihren Antrag nicht annehmen.
- Es können nur vollständige Anträge entgegengenommen werden. Alle Antragsunterlagen müssen im Original und 1 Satz an Kopien in der im jeweiligen Merkblatt genannten Reihenfolge vorgelegt werden. Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf Vollständigkeit der Unterlagen.
- Die Bearbeitungszeit ist je nach Visumzweck unterschiedlich. Für die meisten Aufenthaltszwecke ist die Zustimmung innerdeutscher Behörden erforderlich, bevor ein Visum erteilt werden kann.
- Im Visumverfahren ist das Interesse an der Einreise sorgfältig mit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen. Bei Visumanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte und vergleichbare Erwerbstätigkeit ist besonders darauf zu achten, dass das in Deutschland erworbene Wissen nicht für Zwecke missbraucht werden kann, die das friedliche Zusammenleben der Völker und/oder die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in Deutschland beeinträchtigen oder bedrohen könnten. Dies kann im Einzelfall zu einer längeren Bearbeitungsdauer des Visumantrags führen. Deshalb wird dringend zu einer frühzeitigen Visumbeantragung geraten.
- Ein Visumantrag kann frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise gestellt werden.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden.
- Falls zusätzliche Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigt werden, kontaktieren wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten.
- Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie über die Abholung Ihres Visums informiert. Für die Erteilung des Visums wird Ihr Reisepass benötigt. Grundsätzlich können Sie Ihr Visum nur persönlich selbst abholen.
Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Erteilungsvoraussetzungen können sich auch kurzfristig ändern.
Wichtiger Hinweis für Visakunden - Terminvergabe
Important notice for visa costumers - Appointment
An diesen Tagen ist die Botschaft geschlossen:
Krankenversicherung
Personen, die im Rahmen der Familienzusammenführung, zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zum Studium nach Deutschland einreisen wollen, benötigen bei Einreise einen den Bestimmungen des SGB V vergleichbaren andauernden privaten Krankenversicherungsschutz
Persons who wish to enter Germany for the purpose of family reunification, to take up employment or to study need permanent private health insurance cover comparable to the provisions of SGB V upon entry