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Übersetzen von Dokumenten
Foto eines Stempels, © colourbox
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Es gibt in der Tschechischen Republik beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer. Auf den Seiten des tschechischen Justizministeriums finden Sie eine Auflistung dieser. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen. Ob die in Tschechien erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
Weitere Informationen zu Dolmetschern und Übersetzerbüros in der Tschechischen Republik finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.