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Familienzusammenführung oder Eheschließung

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox

Artikel

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.

Merkblatt zur Familienzusammenführung oder Eheschließung

Bitte dieses Merkblatt 2 x ausgedruckt mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.

Der Visumantrag kann nur mit Termin bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.

Ein Aufenthaltstitel für Ausländer kann direkt im Bundesgebiet erteilt werden, wenn die Person aufgrund eines von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind (i. d. R. beim Familiennachzug zu Deutschen).

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original (plus 1 Kopie) vor.

Fremdsprachliche Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

1. 1xAntragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Schulbescheinigung u. ä.

4. 2 Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Nachweis der familiären Beziehung zu dem in Deutschland lebenden Familienmitglied Original + 1 Kopie

  • z.B. Heirats- oder Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsvertrag, Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsurteil o. ä.). Ausländische Urkunden müssen mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille bzw. Legalisation) versehen sein. Ausländische Urteile müssen ggf. zuvor in Deutschland anerkannt worden sein.
  • Sofern eine Einreise zur Eheschließung und anschließenden Familienzusammenführung beabsichtigt ist, muss ein Schreiben des zuständigen Standesamtes vorgelegt werden, aus dem neben dem Termin für die Trauung hervorgeht, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.

6. Sofern der in Deutschland lebende Familienangehörige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Original + 1 Kopie

  • Kopie des deutschen Passes oder Personalausweises
  • Nachweis zu Unterkunft/Wohnraum in Deutschland (z.B. Mietvertrag)
  • Sofern möglich: Nachweis zu ausreichenden finanziellen Mitteln (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnbestätigungen, Vermögensnachweis o.ä.),
  • Aber: Im Falle des Kindernachzugs zu deutschen Staatsangehörigen kann auf den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel verzichtet werden.

7. Sofern der in Deutschland lebende Familienangehörige ausländischer Staatsangehöriger ist, Original + 1 Kopie

  • Kopie des ausländischen Reisepasses und des deutschen Aufenthaltstitels
  • Nachweis zu Unterkunft/Wohnraum in Deutschland (z. B. Mietvertrag)
  • Nachweis zu ausreichenden finanziellen Mitteln (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnbestätigungen, Vermögensnachweis o.ä.)

8. Sofern ein Ehegattennachzug beantragt wird Original + 1 Kopie

  • ist zudem der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Level „A 1“ des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) zu erbringen. Dazu ist ein Sprachzeugnis mindestens auf Niveau A1 eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen (nicht älter als 1 Jahr), der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt (z.B. das hiesige Goethe-Institut). Zudem können in Deutschland erworbene Sprachzertifikate folgender Anbieter anerkannt werden:
    • „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts e.V.
    • „Start Deutsch 1“ der Telc GmbH
    • „Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
    • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V.
    • ECL Prüfungszentrum

Sprachzertifikate anderer Anbieter können im Visumverfahren nicht anerkannt werden.

  • Ein Sprachprüfungszertifikat muss nicht vorgelegt werden bei:
    • nachgewiesener körperlicher oder geistiger Behinderung
    • Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Inhabern einer sog. „Blue Card EU“,
    • Firmengründern sowie
    • Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen der Genfer-Flüchtlings-Konvention
    • erkennbar geringem Integrationsbedarf
    • Ehegatten von Staatsangehörigen anderer EU-Staaten
    • Ehegatten von Ausländern mit der Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und Vereinigte Staaten von Amerika.

9. Für minderjährige Antragsteller Original + 1 Kopie

  • sind zudem Nachweise bezüglich des Sorgerechtes und die Zustimmung aller Sorgeberechtigten zum Visumantrag vorzulegen.
  • Für den Familiennachzug (nicht Ehegattennachzug!) von Familienangehörigen, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist eine ausführliche Begründung vorzulegen, warum der Nachzug erforderlich ist.

10. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

11. Visumsgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
  • Für Familienangehörige von Deutschen kann von der Visumgebühr möglicherweise abgesehen werden (bitte erkundigen Sie sich bei Beantragung des Visums am Schalter).

Bitte beachten Sie:

  • Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
  • Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab - die Originale und getrennt davon einenSatz Kopien.
  • Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
  • Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall mindestens 3 Monate, da innerdeutschen Behörden zu beteiligen sind.
  • Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
  • Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

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WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT: NACHFORDERUNGEN:

Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten

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noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.

Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:

Velvyslanectví Spolkové republiky Německo

Vlašská 19

118 00 Praha 1


Prag, den ___________

Datum


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Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller



Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

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