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Vander Elst-Visa

Neubau von einem Wohnhaus

Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox

Artikel

Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz

in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige zur zeitlich befristeten Erbringung einer

Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden, ohne dass es hierzu einer

Arbeitserlaubnis oder sonstigen beschäftigungsrechtlichen Genehmigung bedarf (sog. aktive

Dienstleistungsfreiheit). Vor der Einreise ist in diesen Fällen ein Visumverfahren durchzuführen.

Es wird ein „Visum nach Vander Elst“ erteilt, das ausdrücklich zur entsprechenden

Erwerbstätigkeit in Deutschland für die Dauer der Dienstleistungserbringung berechtigt.

Firmeninterne Entsendungen, d. h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des

Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst (Ausnahme: ein konkretes

Projekt bzw. ein konkreter Auftrag wird von dem entsendenden Unternehmensteil im ersten EU-Mitgliedstaat organisiert und verwirklicht).


Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (tschechischer

Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG oder Daueraufenthalt EU“) und die für eine Firma in diesem

Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate

innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der

Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. Ist durch den langfristig

Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als drei Monaten innerhalb

eines Zeitraums von 12 Monaten beabsichtigt, ist ein Visumantrag weiterhin erforderlich.


Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft

eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit

dem Antragsteller selbst besprochen werden.


Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visaverfahren! (siehe unten)

Liste der vorzulegenden Unterlagen:

1. ein Antragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten haben. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten

3. Aufenthaltstitel / Beschäftigungserlaubnis für die Tschechische Republik Original + 1 Kopie

  • Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite. Geeigneter Nachweis über Aufenthalts- /Beschäftigungserlaubnis für die Tschechische Republik (z. B. tschechischer Aufenthaltstitel; berechtigt der tschechische Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zusätzlich auch ein entsprechendes Arbeitsmarktdokument vorzulegen).
  • Bitte beachten Sie:
    • die Gültigkeit des Passes muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland um mindestens drei Monate übersteigen.
    • der tschechische Aufenthaltstitel muss ebenfalls länger gültig sein als das beantragte Visum; um mindestens 14 Tage
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag u. ä.

4. ein Foto

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Arbeitsvertrag der entsendenden Firma in der Tschechischen Republik Original + 1 Kopie

  • Aktueller Arbeitsvertrag und alle bisherigen Arbeitsverträge der entsendenden Firma mit folgenden Angaben:
    • seit wann ist der Antragsteller beschäftigt?
    • welche Tätigkeiten übt er im Unternehmen aus?
    • wie wird der Antragsteller brutto entlohnt? - wie sind die Beschäftigungsbedingungen während des Einsatzes in Deutschland?

6. Fragenbogen „Dienstleistung in Deutschland“ Original + 1 Kopie

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter Fragebogen „Dienstleistung in Deutschland (§ 21 BeschV“ über Art, Dauer und Ort des Einsatzes (Anlage 1).

7. Nachweis der von der Firma in Deutschland zu erbringenden Dienstleistung Original + 1 Kopie

  • Nachweis der von der Firma in Deutschland zu erbringenden Dienstleistung (Vertrag/Auftrag inkl. Beginn- und Enddatum der durchzuführenden Arbeiten).

8. Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma in Tschechien und Firma in Deutschland Original + 1 Kopie

  • Aussagekräftiger Dienstleistungsvertrag zwischen Dienstleistungserbringer (Tschechische Firma) und Drittbetrieb (Firma in Deutschland).

9. Entsendevertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Antragsteller) Original + 1 Kopie

  • Entsendevertrag mit dem Arbeitgeber, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland

- Ort des Einsatzes in Deutschland

- kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll

- Gehalt während des Einsatzes in Deutschland


⬜ 10. Aktuelle Bescheinigung / Versicherungsdatenauszug

  • aktuelle Bescheinigung oder Datenausdruck des Sozialversicherungsträgers; der Krankenkasse und der Rentenversicherung aus welchem die Anmeldezeiten des Dienstnehmers für die entsendende Firma zu entnehmen sind.

11. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Krankenversicherungsnachweis für die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland,
  • Formular A1

12. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

13. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

14. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen


Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

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