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Fachkraft mit akademischer Bildung
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Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visumverfahren! (siehe unten)
Liste der vorzulegenden Unterlagen:
⬜ 1. ein Antragsformular
- online ausgefüllt, ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben
- Link zum VIDEX-Formular: https://videx-national.diplo.de
⬜ 2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)
- Mindestens zwei leere Seiten.
- Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
⬜ 3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie
- Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
- Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik entgegennehmen (mindestens 6 Monate). In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, u. ä.
⬜ 4. zwei Fotos
- aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.
⬜ 5. Nachweis Deutschkenntnisse Original + 1 Kopie
- Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich). Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller beherrscht, ausreichend ist.
⬜ 6. Handschriftlich unterschriebener Arbeitsvertrag Original + 1 Kopie
- mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zum Gehalt sowie zu Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind : Nachweis über eine angemessene Altersversorgung (z.B. Nachweis über gesetzliche und /oder private Rentenansprüche, Lebensversicherungen, Spareinlagen, Vermögen)
- oder Nachweis über ein monatliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 4.152,50 € (2024) und einer Übersetzungen ins Deutsche
⬜ 7. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Original + 1 Kopie
- (Formular der Bundesagentur für Arbeit). Siehe unsere Hinweise zu Formularen.
⬜ 8. Handelsregisterauszug des Arbeitgebers
⬜ 9. Vertretungsbefugnis Original
- Sofern sich die Unterschriftsbefugnis der seitens des Arbeitgebers unterzeichnenden Person für den vorgelegten Arbeitsvertrag nicht aus dem Handelsregisterauszug ergibt, ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigung zu erbringen.
⬜ 9. Nachweis der Gleichwertigkeit der Qualifikation Original + 1 Kopie
- Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss. Sofern ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, muss dieser in Deutschland anerkannt sein oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
- Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ - es müssen 2 Ausdrucke müssen vorgelegt werden: 1 Ausdruck zur Hochschule & 1 Ausdruck zum Abschluss.
- Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen: www.kmk.org/zab.
- Hochschulabschlüsse, die nicht an einer deutschen oder tschechischen Hochschule erworben wurden, müssen mit Apostille oder Legalisationsvermerk versehen sein, um für den deutschen Rechtsverkehr akzeptiert werden zu können.
- Zur Anerkennung anderer nicht akademischer Berufsabschlüsse siehe www.anerkennung-in-deutschland.de
⬜ 10. Lebenslauf Original
- Lückenloser Lebenslauf (unterschrieben)
⬜ 11. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie
- Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.). Ansonsten Nachweis über eine vorübergehende Unterkunft für mindestens 4 Wochen.
⬜ 12. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie
- Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Krankenversicherungsschutz.
⬜ 13. Visumgebühr
- Die Visumgebühr beträgt 75,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
⬜ 14. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
⬜ 15. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren
Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…