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Aufnahme einer Beschäftigung

Trabalhar na Alemanha, © colourbox.de
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit.
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.
Der Visumantrag kann nur mit Termin, vollständig ausgefüllten Antragsformularen und den nachstehend genannten Unterlagen bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist ausschließlich online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original und zusätzlich 2 Kopien vor.
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!
Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
⬜ 1. 2 Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
- Link zum VIDEX-Formular: https://videx-national.diplo.de
⬜ 2. gültiger Reisepass Original + 2 Kopien (alle relevanten Seiten)
- Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.
⬜ 3. Aufenthaltstitel Original + 2 Kopien
- Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
- Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, u. ä.
⬜ 4. 2 Fotos
- aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate
⬜ 5. Nachweis Deutschkenntnisse Original + 2 Kopien
- Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich). Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller beherrscht, ausreichend ist.
⬜ 6. Bei unselbständiger Tätigkeit Original + 2 Kopien
- Handschriftlich unterschriebener Arbeitsvertrag mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zum Gehalt sowie zu Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Handelsregisterauszug des Arbeitgebers. Sofern sich die Unterschriftsbefugnis der seitens des Arbeitgebers unterzeichnenden Person für den vorgelegten Arbeitsvertrag nicht aus dem Handelsregisterauszug ergibt, ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigung zu erbringen.
- Nachweis zu den Qualifikationen, die den Antragsteller zu der beabsichtigten Tätigkeit in Deutschland berechtigen. Ob ein ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ - beide Ausdrucke müssen vorgelegt werden.
- Hochschulabschlüsse, die nicht an einer deutschen oder tschechischen Hochschule erworben wurden, müssen mit Apostille oder Legalisationsvermerk versehen sein, um für den deutschen Rechtsverkehr akzeptiert werden zu können.
- Zur Anerkennung anderer Berufsabschlüsse siehe www.anerkennung-in-deutschland.de Antragsteller, die als LKW- oder Busfahrer arbeiten wollen, aber über keinen EU-Führerschein verfügen, müssen zusätzlich 2 Ausfertigungen der Belehrung zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beifügen und Deutschkenntnisse mindestens auf A2-Niveau nachweisen.
⬜ 7. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Original + 2 Kopien
- Ausführliche Unterlagen zum Unternehmenskonzept und zur Tragfähigkeit der zu Grund liegenden Geschäftsidee
- Ausführliche Unterlagen zu den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den Beitrag für Innovation und Forschung
- Bei bereits bestehender Gesellschaft in Deutschland: Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug; sonst: Gewerbeanmeldung und Entwurf des Gesellschaftsvertrages
- Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass der Unternehmer in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt durch die angestrebte selbständige Erwerbstätigkeit zu bestreiten, inkl. Nachweis zu den derzeit vorhandenen Mitteln
- Nachweise zur beruflichen Qualifikation und dem bisherigen beruflichen Werdegang/ unternehmerischer Erfahrung
- Mietvertrag über die Anmietung von Geschäftsräumen
- Nachweis über angemessene Altersversorgung
⬜ 7. Lebenslauf Original + 1 Kopie
- Lückenloser Lebenslauf (unterschrieben)
⬜ 8. Nachweis Unterkunft Original + 2 Kopien
- Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.).
⬜ 9. Krankenversicherungsnachweis Original + 2 Kopien
- Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.
⬜ 10. Visumgebühr
- Die Visumgebühr beträgt 75,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
Bitte beachten Sie:
- Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
- Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab - die Originale und getrennt davon jeweils zwei Sätze Kopien.
- Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
- Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall mindestens 3 Monate, da innerdeutschen Behörden zu beteiligen sind.
- Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
- Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
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WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT: NACHFORDERUNGEN:
Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten
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noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.
Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:
Velvyslanectví Spolkové republiky Německo
P.O. Box 57
Vlašská 19
118 01 Praha 1
Prag, den ___________
Datum
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Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller