Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Wissenschaftler und Forscher

Wissenschaft und Forschung

Blick in ein Labor, © DPA PA

Artikel

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visaverfahren! (siehe unten)

Liste der vorzulegenden Unterlagen:

1. 1x Antragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, u. ä.

4. zwei Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Nachweis Hochschulabschluss Original + 1 Kopie

  • Nachweis über den höchsten von Ihnen erlangten Hochschulabschluss im Original mit beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung. Falls keine Aufnahmevereinbarung vorgelegt wird und der Abschluss nicht an einer deutschen oder tschechischen Hochschule erworben wurde, muss er mit Apostille oder Legalisationsvermerk versehen sein, um für den deutschen Rechtsverkehr akzeptiert werden zu können.

6. Einladung/Arbeitsvertrag Original + 1 Kopie

  • Vertrag mit einer deutschen Hochschule/Forschungseinrichtung im Original mit genauen Angaben über
    • die Art der wissenschaftlichen Tätigkeit,
    • die zu besetzende Stelle,
    • die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts,
    • die Finanzierung des Aufenthalts (Höhe des Gehalts oder Stipendiums, ggf. aus welchen Mitteln das Stipendium gewährt wird),
    • die einladende Institution.

⬜ 7. Aufnahmevereinbarung

  • Aufnahmevereinbarung zwischen der Forschungseinrichtung und Ihnen (Muster),

⬜ 7.1. (nur für Forscher)

  • ggf. Nachweis über die Anerkennung der Forschungseinrichtung durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

8. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie

  • Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)
  • Falls noch nicht vorhanden, Buchungsnachweis für eine vorübergehende Unterkunft für mindestens 4 Wochen.

9. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Krankenversicherungsschutz (allgemeine Hinweise zum Visaverfahren, siehe unten)

10. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

11. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

12. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

​​​​​​​Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

nach oben