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Familienzusammenführung zum EU Bürger

Vater umarmt seine zwei Söhne

Vater umarmt seine zwei Söhne, © Zoonar.com/benis arapovic

Artikel

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.

Merkblatt zur Familienzusammenführung oder Eheschließung zu in Deutschland lebenden Unionsbürgern nach EU-Freizügigkeitsrecht

Bitte dieses Merkblatt 2 x ausgedruckt mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.

Der Visumantrag kann nur mit Termin bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.

Nach deutschem Recht fallen nur Ehepartner/innen und eingetragene Lebenspartner/innen in den Anwendungsbereich der Freizügigkeitsrichtlinie!

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original (inkl. einer Kopie) vor.

Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

1. 1x Antragsformular

2. gültiger Reisepass des Antragstellers Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.

Wichtiger Hinweis: Sofern der Antragsteller eine von Tschechien ausgestellte „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ gemäß Art. 10 Abs. 1 der Freizügigkeitsrichtline (RL 2004/38/EG) besitzt, ist ein Visum zur Einreise nach Deutschland nicht erforderlich. Er kann sich in diesem Fall direkt an die innerdeutsche Ausländerbehörde am künftigen Wohnort wenden.

Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Schulbescheinigung u. ä.

4. 2x Foto

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Nachweis der familiären Beziehung zu dem in Deutschland lebenden Unionsbürger Original + 1 Kopie

  • z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsvertrag, Vaterschaftsanerkennung, Adoptionsurteil o.ä.). Ausländische Urkunden müssen mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille bzw. Legalisation) versehen sein. Dies gilt i.d.R. nicht für öffentliche Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden. Ausländische Urteile müssen ggf. zuvor in Deutschland anerkannt worden sein.
  • Sofern eine Einreise zur Eheschließung und anschließenden Familienzusammenführung beabsichtigt ist, muss ein Schreiben des zuständigen Standesamtes vorgelegt werden, aus dem neben dem Termin für die Trauung hervorgeht, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.

6. vom in Deutschland lebenden Unionsbürger Original + 1 Kopie

  • Kopie des Reisepasses und der deutschen Meldebestätigung des in Deutschland lebenden Unionsbügers
  • Im Falle des Nachzugs zu einem nicht erwerbstätigen Unionsbürger: Nachweis zu ausreichenden finanziellen Mitteln (z. B. Vermögensnachweis o. ä.) und ausreichendem Krankenversicherungsschutz ab Einreise

6.1 Für minderjährige Antragsteller Original + 1 Kopie

  • sind zudem Nachweise bezüglich des Sorgerechtes und die Zustimmung aller Sorgeberechtigten zum Visumantrag vorzulegen.

6.2 Beim Nachzug von Verwandten in aufsteigender Linie des Unionsbürgers Original + 1 Kopie

  • (z. B. volljährige Eltern- oder Großelternteile) ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass für diese von dem in Deutschland lebenden Unionsbürger bisher Unterhaltsleistungen erbracht wurden und auch weiterhin erbracht werden.

6.3 Beim Nachzug von Elternteilen zu minderjährigen Unionsbürgern Original + 1 Kopie

  • sind neben dem Nachweis darüber, wer die Personensorge wahrnimmt, Belege vorzulegen, wonach der nachziehende Elternteil über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die deutschen öffentlichen Finanzen nicht zu belasten.

7. Visumgebühr

Das Visumverfahren zum Familiennachzug zu Unionsbürgern ist gebührenfrei.

Bitte beachten Sie:

  • Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen. Falls Sie später als 15 Minuten nach Beginn Ihres Termins vorsprechen oder ohne ausgefüllte Anträge oder Unterlagen, kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
  • Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab - die Originale und getrennt davon jeweils einen Satz Kopien.
  • Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
  • Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall mindestens 4 Wochen, da innerdeutschen Behörden zu beteiligen sind.
  • Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
  • Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

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WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT: NACHFORDERUNGEN:

Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten

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noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.

Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:

Velvyslanectví Spolkové republiky Německo

P.O. Box 57

Vlašská 19

118 01 Praha 1


Prag, den ___________

Datum


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Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller

Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

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