Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Studium
Study in Germany, © colourbox.de
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.
Merkblatt Studium
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke des Studiums.
Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.
Der Visumantrag kann nur mit Termin bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.
Studierende, Forscherinnen und Forscher aus dem EU-Ausland (Drittstaatsangehörige) genießen auf der Grundlage der so genannten REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der Europäischen Union) unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU. Drittstaatsangehörige, die sich zu Studien- oder Forschungszwecken in der EU aufhalten und bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der REST-Richtlinie besitzen, können ohne deutschen Aufenthaltstitel auch in Deutschland studieren beziehungsweise forschen und müssen kein Visum beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Mobilitätsrechte
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original (inkl. 1 Kopie) vor.
Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!
Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.
⬜ 1. 1x Antragsformular
- vollständig lesbar ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben.
- Link zum VIDEX-Formular: https://videx-national.diplo.de.
⬜ 2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)
- Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.
Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
⬜ 3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie
- Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
- Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen.
- In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Schul-/Studienbescheinigung u. ä.
⬜ 4. 2 Fotos
- aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.
⬜ 5. Bewerberbestätigung Original + 1 Kopie
- Zulassungsbestätigung bzw. Studienvormerkung der deutschen Hochschule oder des studienvorbereitenden Kollegs bzw. Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium (Bewerberbestätigung)
⬜ 6. Nachweis Deutschkenntnisse Original + 1 Kopie
Nachweis der Sprachkenntnisse: sofern für Ihr Studium Deutschsprachkenntnisse erforderlich sind, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache oder bei englischsprachigen Studiengängen Kenntnisse der englischen Sprache, nicht älter als 1 Jahr nachgewiesen werden:
Offizielles Sprachzertifikat auf dem erforderlichen Sprachniveau
Sprachzertifikate oder Bescheinigungen, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs bestätigen, sind NICHT anerkennungsfähig.
Nähere Informationen über anerkannte Sprachzertifikate zum Nachweis von Deutschkenntnissen finden Sie https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/deutsch-lernen.php# .
⬜ 7. Nachweis Ausbildungssprache
- Nachweis der Hochschule darüber, in welcher Sprache der Studiengang angeboten wird.
⬜ 8. Nachweis der bisherigen Ausbildung Original + 1 Kopie
- Schul- bzw. Studienabschlüsse (inklusive Notenübersicht) mit deutscher oder englischer Übersetzung (bei Studienabschluss mit Angabe des Studienfachs)
Bei Austauschsemestern: Studienbuch, Nachweis der bisherigen Studienleistungen (Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie, Nachweis über die Zulassung zu einem Austauschsemester
Bei Masterstudiengängen: Studienabschluss (Diplom und Notenübersicht), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.
⬜ 9. Nachweis finanzieller Mittel Original + 1 Kopie
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 992,- Euro monatlich. Der Nachweis kann geführt werden durch
- ein sog. „Sperrkonto“ bei einer deutschen Bank über einen Betrag von mind. 11.904,- Euro mit einem maximal monatlich verfügbaren Betrag von 992,- Euro (nähere Informationen siehe: Eröffnung eines Sperrkontos) oder
- Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn die Vermittlung an die deutsche Hochschule über das Auswärtige Amt, den DAAD oder eine sonstige, deutsche Stipendien gewährende Organisation erfolgte oder
- eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Studiums durch eine in Deutschland wohnhafte Person
- Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel muss für das erste Studienjahr geführt werden. Für den anschließenden Zeitraum muss eine realistische Perspektive für die Fortführung der Finanzierung aufgezeigt werden.
⬜ 9. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie
- Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.) .
- Falls noch nicht vorhanden Nachweis über die Buchung einer vorübergehenden Unterkunft für mindestens 4 Wochen.
⬜ 10. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie
- Krankenversicherungsnachweis für die beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland,
⬜ 11. Lebenslauf und Motivationsschreiben Original
- Lückenloser unterschriebener Lebenslauf
- Motivationsschreiben, warum Sie in Deutschland studieren wollen.
⬜ 12. Visumgebühr
- Die Visumgebühr beträgt 75,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.
Bitte beachten Sie:
- Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
- Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab - die Originale und getrennt davon jeweils einen Satz Kopien.
- Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
- Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall ca. 4 – 8 Wochen, da innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind.
- Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
- Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen
------------------------------------------------------------------------------------
WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT:
NACHFORDERUNGEN:
Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten
____________________________________________
noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.
Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:
Velvyslanectví Spolkové republiky Německo
P.O. Box 57
Vlašská 19
118 01 Praha 1
Prag, den ___________
Datum
___________________________________________
Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller
Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren
Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…