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Studienfachbezogenes Praktikum

Praktikum

Praktikum, © dpa / picture-alliance

Artikel

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme eines studienfachbezogenen Praktikums.

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich bei der Botschaft eingereicht werden müssen. Angelegenheiten, die den Visumantrag betreffen, können nur mit dem Antragsteller selbst besprochen werden.

Der Visumantrag kann nur mit Termin, vollständig ausgefüllten Antragsformularen und den nachstehend genannten Unterlagen bei der Botschaft gestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist ausschließlich online unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe möglich.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten und legen Sie die folgenden Unterlagen im Original und zusätzlich 2 Kopien vor.

Fremdsprachige Dokumente müssen mit einer offiziellen Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden!

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt zweifach ausgedruckt zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

⬜ 1. 2 Antragsformulare

2. gültiger Reisepass Original + 2 Kopien (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.

3. Aufenthaltstitel Original + 2 Kopien

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik entgegennehmen.
  • In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Schul-/Studienbescheinigung u. ä.      

4. 2 Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate  

5. Unterschriebener Praktikumsvertrag Original + 2 Kopien

  • Original des Arbeitsvertrages. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.

6. Nachweis der Finanzierung Original + 2 Kopien

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 861,- Euro monatlich). Der Nachweis kann geführt werden durch
  1. ein sog. „Sperrkonto“ bei einer deutschen Bank über einen Betrag von mind. 10.332,- Euro mit einem maximal monatlich verfügbaren Betrag von 861,- Euro (nähere Informationen siehe: Eröffnung eines Sperrkontos) oder
  2. Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn die Vermittlung an die deutsche Hochschule über das Auswärtige Amt, den DAAD oder eine sonstige, deutsche Stipendien gewährende Organisation erfolgte oder
  3. eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Studiums durch eine in Deutschland wohnhafte Person.      

7. Praktikumsplan Original + 2 Kopien

  • Der Praktikumsplan soll Aufschluss über den Ablauf des Praktikums geben. Er muss die Stationen, die während des Praktikums absolviert werden, auflisten und aufzeigen, welche Tätigkeiten während der einzelnen Stationen ausgeübt werden.              

8. Bescheinigung der ZAV Original + 2 Kopien

9. Studiennachweis Original + 2 Kopien

  • Bescheinigung der Hochschule zum bisherigen Studium.              

10. Lebenslauf und Motivationsschreiben Original + 2 Kopien

  • Lückenloser Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben, warum Sie in Deutschland ein Praktikum absolvieren wollen.      

11. Krankenversicherungsnachweis Original + 2 Kopien

  • Nachweis über ausreichenden (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz für Deutschland ab dem Zeitpunkt der Einreise. Während des laufenden Visumverfahrens ist auch ein Bestätigungsschreiben des Versicherungsunternehmens ausreichend, dass für den Fall der Visumerteilung ab Einreise ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen wird.

12. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt den Gegenwert von 75,00 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.   

Bitte beachten Sie:

  • Kommen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins mit vollständig ausgefüllten Anträgen und den im Merkblatt genannten Unterlagen, andernfalls kann Ihr Antrag nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin buchen.
  • Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge sortiert ab – die Originale und getrennt davon jeweils zwei Sätze Kopien.
  • Jeder Visumantrag ist ein Einzelfall. Die vorzulegenden Unterlagen können daher von Fall zu Fall voneinander abweichen. Es ist jederzeit möglich, dass während des Visumverfahrens weitere Dokumente nachgefordert werden müssen.
  • Die Bearbeitungszeit für einen vollständigen Visumantrag beträgt im Regelfall ca. 4-6 Wochen, da innerdeutsche Behörden zu beteiligen sind.
  • Die Antragsteller werden von der Botschaft umgehend über neue Entwicklungen ihres Verfahrens kontaktiert. Von Sachstandsabfragen ist daher abzusehen.
  • Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Erhalt des Visums, ob alle Angaben in dem Visumetikett korrekt sind. Für Korrekturen aufgrund späterer Reklamationen haftet grundsätzlich der Antragsteller.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 2x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen                                    

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WIRD BEI BEDARF IN DER BOTSCHAFT AUSGEFÜLLT: NACHFORDERUNGEN:

Ich wurde darüber belehrt, dass ich die Unterlagen zu den Punkten

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noch vorlegen muss. Wenn die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung bei der Botschaft vorliegen, wird der Visumantrag gem. § 82 AufenthG abgelehnt. Fristverlängerung ist auf Antrag möglich.

Die genannten Unterlagen soll ich entweder durch persönliche Abgabe bei der Pforte des Konsulats während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr oder durch Übersendung per Post an folgende Adresse einreichen:

Velvyslanectví Spolkové republiky Německo

P.O. Box 57

Vlašská 19

118 01 Praha 1


Prag, den ___________ 

Datum


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Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller



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