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Praktikum oder Berufsausbildung

Vocational training in Mexico

Vocational training in Mexico, © Federal Foreign Office

Artikel

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visaverfahren! (siehe unten)

Liste der vorzulegenden Unterlagen:

1. ein Antragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Schul-/Studienbescheinigung, u. ä.

4. zwei Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Unterschriebener Praktikums- oder Ausbildungsvertrag oder entsprechende Zusage Original + 1 Kopie

  • Original des Arbeitsvertrages oder der Zusage für einen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.
  • Praktikums-/Ausbildungsplan

6. Nachweis der Finanzierung Original + 1 Kopie

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 964,- Euro monatlich). Sollte eine Praktikums-/Ausbildungsvergütung in o.g. Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhaltes für die gesamte Dauer der Ausbildung durch folgende weitere Nachweise belegt werden:
    • a) Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland, oder
    • b) eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Aufenthalts durch eine in Deutschland wohnhafte Person.

7. Qualifikationsnachweise Original + 1 Kopie

  • Z. B. Diplome (mit Beiblatt), Zeugnisse mit notariell beglaubigter Übersetzung aller Unterlagen in die deutsche Sprache und
  • Nachweis über die Ausbildungssprache (mindestens A2-Niveau).
  • Bei Ausbildungen im Pflegebereich müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B1 nachgewiesen werden.
  • In englischer Sprache ausgestellten Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.

⬜ 8. Lebenslauf (unterschrieben)

  • Selbst verfasster uns unterschriebener, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

9. Motivationsschreiben

  • Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Ausbildung bzw. Praktikum. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:
    • Welche Ausbildung/welches Praktikum möchten Sie in Deutschland absolvieren?
    • Warum möchten Sie die Ausbildung/das Praktikum in Deutschland absolvieren?
    • Was sind Ihre Pläne nach Abschluss der Ausbildung/des Praktikums?
    • Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?

10. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie

  • Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)
  • Falls noch nicht vorhanden, Buchungsnachweis für eine vorübergehende Unterkunft für mindestens 4 Wochen.

11. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Krankenversicherungsschutz (allgemeine Hinweise zum Visaverfahren, siehe unten)

12. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

13. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

14. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen


Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

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