Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Praktikum oder Berufsausbildung

Vocational training in Mexico

Vocational training in Mexico, © Federal Foreign Office

Artikel

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visaverfahren! (siehe unten)

Liste der vorzulegenden Unterlagen:

1. ein Antragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Schul-/Studienbescheinigung, u. ä.

4. zwei Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Unterschriebener Praktikums- oder Ausbildungsvertrag oder entsprechende Zusage Original + 1 Kopie

  • Original des Arbeitsvertrages oder der Zusage für einen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen.
  • Praktikums-/Ausbildungsplan
  • Antragsformular Bundesagentur für Arbeit: Praktikum zu Weiterbildungszwecken: Antragsformular Praktikum zu Weiterbildungszwecken (Vordruck der Bundesagentur für Arbeit) ausgefüllt vom Arbeitgeber im Original. Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie unter der Kachel „Formulare“.

  • Studiennachweis + Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung:

    Falls Sie noch studieren: Bescheinigung der Hochschule zum bisherigen Studium

    Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung. Den Vordruck der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter der Kachel „Formulare“.

6. Nachweis der Finanzierung Original + 1 Kopie

  • Betriebliche Ausbildung: mindestens 927,- Euro brutto monatlich (ab 01.01.2025 mindestens € 990,- brutto monatlich).
  • Betriebliche Weiterbildung: mindestens 1.030,- € brutto monatlich.

Sollte eine Praktikums-/Ausbildungsvergütung in o.g. Höhe nicht vorliegen, so muss der Differenzbetrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes für die gesamte Dauer der Ausbildung nachgewiesen werden durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland oder durch eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Aufenthalts durch eine in Deutschland wohnhafte Person, nachgewiesen werden.

  • Schulische Ausbildung: mindestens 903,- € netto monatlich (ab 01.01.2025 mindestens 959,- € netto monatlich)
  • Schulische Weiterbildung: mindestens 992,- € netto monatlich.

Die finanziellen Mittel können durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland oder durch eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG, abgegeben für die Dauer des Aufenthalts durch eine in Deutschland wohnhafte Person, nachgewiesen werden.

7. Qualifikationsnachweise Original + 1 Kopie

  • Für Antragsteller mit abgeschlossener Ausbildung:

Nachweis über abgeschlossene Ausbildung (Diplom, Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre, Notenübersicht o.ä.), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.

  • Für Antragsteller ohne abgeschlossene Ausbildung:

Schul-/Studentenbescheinigung (Notenübersicht, Index o.ä.), im Original mit Übersetzung ins Deutsche und je 1 Kopie.

  • Sprachnachweis:

Nachweis über die Ausbildungssprache (mindestens A2-Niveau, z.B. Goethe Institut, Telc, ÖSD, ECL für Deutsch und TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate für Englisch, nicht älter als 1 Jahr.

Bei Ausbildungen im Pflegebereich müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B1 nachgewiesen werden.

In englischer Sprache ausgestellte Diplome müssen nicht in die deutsche Sprache übersetzt werden.

⬜ 8. Lebenslauf (unterschrieben)

  • Selbst verfasster und unterschriebener, lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

9. Motivationsschreiben

  • Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für die geplante Ausbildung bzw. Praktikum. Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:
    • Welche Ausbildung/welches Praktikum möchten Sie in Deutschland absolvieren?
    • Warum möchten Sie die Ausbildung/das Praktikum in Deutschland absolvieren?
    • Was sind Ihre Pläne nach Abschluss der Ausbildung/des Praktikums?
    • Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?

10. Bewerbungsunterlagen

  • Ausschreibung des Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz

    Bewerbungsschreiben

11. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie

  • Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)
  • Falls noch nicht vorhanden, Buchungsnachweis für eine vorübergehende Unterkunft für mindestens 4 Wochen.

12. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Krankenversicherungsschutz (allgemeine Hinweise zum Visaverfahren, siehe unten)

13. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

14. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

15. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen


Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

nach oben