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Blaue Karte EU Hochschulabsolventen, Mangelberufe, Berufseinsteiger

Fachkraft-Stellenanzeige, Symbolfoto

Fachkraeftemangel, Symbolfoto, © dpa / blickwinkel

Artikel

Bitte beachten Sie, dass Anträge durch den Antragsteller persönlich eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visaverfahren! (siehe unten)

Liste der vorzulegenden Unterlagen:

1. ein Antragsformular

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, u. ä.

4. zwei Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Nachweis Hochschulabschluss + Nachweis über die Anerkennung Original + 1 Kopie

  • Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss. Sofern ein ausländischer Hochschulabschluss vorliegt, muss dieser in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
  • Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar und die Hochschule anerkannt ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ - es müssen 2 Ausdrucke müssen vorgelegt werden: 1 Ausdruck zur Hochschule & 1 Ausdruck zum Abschluss
  • Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie zunächst eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchführen lassen: www.kmk.org/zab.
  • Hochschulabschlüsse, die nicht an einer deutschen oder tschechischen Hochschule erworben wurden, müssen mit Apostille oder Legalisationsvermerk versehen sein, um für den deutschen Rechtsverkehr akzeptiert werden zu können.

6. Nachweis Deutschkenntnisse Original + 1 Kopie

  • Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich). Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller beherrscht, ausreichend ist.

7. Arbeitsvertrag Original + 1 Kopie

  • Handschriftlich unterschriebener Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass digital unterschriebene Arbeitsverträge nicht anerkannt werden.
  • Die beabsichtigte Beschäftigung in Deutschland muss ihrer beruflichen Qualifikation angemessen sein.
  • Dabei gilt, dass aus dem Arbeitsverhältnis ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens:

    - Große Blaue Karte EU: 45.300,- EUR (2024)

    - Blaue Karte Mangelberufe: 41.041,80 EUR (2024)

    Zu den Mangelberufen gehören z.B.:

    - Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik

    - Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie

    - Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Gesundheitswesen, Altenbetreuung, Sozialfürsorge, Bildungswesen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    - Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure

    - Ärzte

    - Akademische und vergleichbare Krankenpflege-und Geburtshilfefachkräfte

    - Tierärzte

    - Sonstige akademische und verwandte Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie

    - Blaue Karte für Berufsanfänger: Kommt in Frage für Antragsteller,

    die ihren Hochschulabschluss vor weniger als 3 Jahren vor Beantragung des Visums erworben haben und das Jahresbruttoeinkommen mindestens 41.41,80 EUR (2024) beträgt. (Änderungen der Beträge vorbehalten)

⬜ 8. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • das Formular muss aus 6 Seiten bestehen, ansonsten ist es nicht aktuell vom Arbeitgeber ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben

9. Handelsregisterauszug

  • Handelsregisterauszug des Arbeitgebers.

10. Vertretungsbefugnis Original

  • Sofern sich die Unterschriftsbefugnis der seitens des Arbeitgebers unterzeichnenden Person für den vorgelegten Arbeitsvertrag nicht aus dem Handelsregisterauszug ergibt, ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigung zu erbringen.

11. Nachweis Berufsausübungserlaubnis Original + 1 Kopie

  • Sofern für den beabsichtigten Beruf nach deutschen Rechtsvorschriften eine Berufsausübungserlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. Humanmedizin, Ingenieurswesen o.ä.), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der „Blue Card“ nachgewiesen werden.

12. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie

  • Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)

13. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Krankenversicherungsschutz (allgemeine Hinweise zum Visaverfahren, siehe unten)

12. Lebenslauf Original

  • Lückenloser Lebenslauf, unterschrieben

13. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

14. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

15. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen


Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Allgemeine Hinweise zum Visaverfahren

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Visumantrages beachten Sie bitte folgende Hinweise: Es erfolgt keine telefonische Beratung/Auskunft zum Antragsverfahren.Welche Unterlagen Sie für die…

Allgemeine Hinweise

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