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Blaue Karte IT Fach- und Führungskräfte ohne formalen Abschluss

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Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Visaverfahren! (siehe unten)

Liste der vorzulegenden Unterlagen:

1. ein Antragsformular

  • vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
  • Link zum VIDEX-Formular: https://videx-national.diplo.de

2. gültiger Reisepass Original + 1 Kopie (alle relevanten Seiten)

  • Mindestens zwei leere Seiten. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa oder Stempel enthalten.
  • Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

3. Aufenthaltstitel Original + 1 Kopie

  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik. Kopieren Sie bitte Vorder- und Rückseite.
  • Die Botschaft kann nur Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Tschechischen Republik (mindestens 6 Monate) entgegennehmen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich, z. B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, u. ä.

4. zwei Fotos

  • aktuelle biometriefähige Passfotos (in Farbe), nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter.

5. Nachweise über Berufserfahrung, Schulungen, Fortbildungen Original + 1 Kopie

  • Nachweis über die Berufserfahrung in der Informations- und Kommunikationstechnologie: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren, im Original und 1 Kopie.·
  • Auflistung aller renten- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in den letzten 7 Jahren im Original mit Übersetzung ins Deutsche
  • Sofern vorhanden: Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse, absolvierte Schulungen oder Prüfungen, im Original mit Übersetzung ins Deutsche
  • Nachweise über absolvierte Schulungen oder Prüfungen, die nicht an einer deutschen oder tschechischen Bildungseinrichtung erworben wurden, müssen mit Apostille oder Legalisationsvermerk versehen sein, um für den deutschen Rechtsverkehr akzeptiert werden zu können.


6. Nachweis Deutschkenntnisse Original + 1 Kopie

  • Nachweis zu ausreichenden Deutschkenntnissen (falls für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich).
  • Sonst: Nachweis dazu, dass eine andere Sprache, die der Antragsteller beherrscht, ausreichend ist.
  • Der Sprachnachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule.

7. Arbeitsvertrag Original + 1 Kopie

  • Handschriftlich unterschriebener Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass digital unterschriebene Arbeitsverträge nicht anerkannt werden.
  • Es muss sich um eine der Qualifikation angemessenen Beschäftigung in einem Beruf, der zu den Gruppen 133 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört : https://www.ilo.org/public/english/bureau/stat/isco/isco08/ handeln·
  • Zur Ausübung einer Tätigkeit als IT-Fachkraft ist ein Mindestgehalt erforderlich. Für das Jahr 2024 beträgt das Mindestbruttogehalt 41.041,80 €.

8. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis + 1 Kopie

  • das Formular muss aus 6 Seiten bestehen, ansonsten ist es nicht aktuell vom Arbeitgeber ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben. Bitte beachten Sie, dass digital unterschriebene Erklärungen nicht anerkannt werden können.
  • Informationen über das beschleunigte Fachkräfteverfahren finden Sie unter:

    https://www.make-it-in-germany.com/de/

9. Handelsregisterauszug

  • Handelsregisterauszug des Arbeitgebers.

10. Vertretungsbefugnis Original + 1 Kopie

  • Sofern sich die Unterschriftsbefugnis der seitens des Arbeitgebers unterzeichnenden Person für den vorgelegten Arbeitsvertrag nicht aus dem Handelsregisterauszug ergibt, ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigung zu erbringen.

11. Nachweis Unterkunft Original + 1 Kopie

  • Wenn bereits möglich: Nachweis zur Unterkunft während des Aufenthaltes in Deutschland (Mietvertrag o.ä.)

12. Krankenversicherungsnachweis Original + 1 Kopie

  • Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Krankenversicherungsschutz (allgemeine Hinweise zum Visaverfahren, siehe unten)

13. Lebenslauf Original

  • Lückenloser Lebenslauf, unterschrieben

14. Visumgebühr

  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zu zahlen bar in CZK nach aktuellem Wechselkurs oder mit Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master Card. Bei der Visumgebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr. Im Fall einer Antragsrücknahme oder Ablehnung besteht daher kein Erstattungsanspruch.

15. Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen

16. Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung - 1x ausgedruckt und unterschrieben mitbringen


Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

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