Visa für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten - Schengenvisa
Alle Ausländer, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie D) in einem der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
Informationen zum Schengener Übereinkommen finden Sie hier.
Die tschechische Aufenthaltserlaubnis oder ein tschechisches D-Visum berechtigen immer auch zu einem Aufenthalt in anderen Schengenländern von maximal 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen. Die Erteilung von Schengenvisa für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland durch die Botschaft Prag ist daher nicht mehr erforderlich. Sofern Ihnen von einer tschechischen Auslandsvertretung ein räumlich beschränktes C-Visum erteilt worden ist, wird die Botschaft Prag wahrscheinlich wegen Unzuständigkeit kein Visum für Deutschland erteilen können. Bitte stellen Sie einen Antrag auf ein Schengenvisum in diesem Fall bei der für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Informationen des Auswärtigen Amts zu deutschen Visabestimmungen und häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass in Ihrem Fall die Botschaft Prag für die Ausstellung eines Schengenvisums zuständig ist, kann Ihnen ein Termin außerhalb der Terminvergabe vergeben werden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte über unser Kontakformular.