Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen
Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Bestätigung der Richtigkeit von Übersetzungen
Bestätigungen der Richtigkeit von Übersetzungen werden von der Botschaft nicht vorgenommen.
Von deutschen Behörden und Gerichten wird meist eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Übersetzungen durch einen in Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten sowie allgemein ermächtigten Übersetzer werden regelmäßig akzeptiert. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen.
Auf deutscher Seite bietet die Website www.justiz-dolmetscher.de ein von den Landesjustizverwaltungen erstelltes Verzeichnis von allgemein beeidigten, öffentlich bestellten sowie allgemein ermächtigten Dolmetschern und Übersetzern
Das Tschechische Justizministerium stellt in tschechischer Sprache auf seiner Webseite ein Verzeichnis von in Tschechien anerkannten und registrierten Dolmetschern und Übersetzern zur Verfügung.
Die Gerichtsdolmetscher der Tschechischen Republik haben auch eine eigene Kammer, die auch Informationen für Übersetzungen in andere Sprachen aus dem Tschechischen anbietet: www.kstcr.cz/de