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Grenzübertrittsbescheinigung

Grenzkontrollen, © Picture-Alliance
Grenzübertrittsbescheinigung
Falls Sie Ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in Tschechien haben, kann Ihnen die deutsche Botschaft in folgenden Fällen eine Grenzübertrittsbescheinigung als konsularische Bescheinigung erteilen:
- Sie haben zur Dokumentation der Ausreise von der zuständigen Ausländerbehörde das Formular „Grenzübertrittsbescheinigung“ erhalten
- Sie können Ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in Tschechien durch eine tschechische Aufenthaltserlaubnis nachweisen
Die Vorsprache zur Erteilung der Bescheinigung kann nur mit einem Termin während der Publikumszeiten der Botschaft erfolgen
Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
1 | Ihren gültigen Pass | Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben |
2 | Grenzübertrittsbescheinigung | . |
3 | Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik |
Die Erteilung der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei.