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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.

Stand: Mai 2023

Führungszeugnisse

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis (als Privat-, Behörden-  oder erweitertes Führungszeugnis) erteilt.

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (z.B. die tschechische Staatsangehörigkeit) besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Für Anträge von Personen, die im Ausland wohnen, ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig, das auf seiner Website Fragen zum Führungszeugnis beantwortet und das Antragsformular in Deutsch, Englisch und Französisch zum Herunterladen anbietet.

Falls Sie kein Führungszeugnis über das Online-Portal des BfJ beantragen, müssen Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag beglaubigt sein. Die Beglaubigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder einen Notar erfolgen. Eine beglaubigte Passkopie reicht nicht aus.

Falls Sie die Beglaubigung bei der Botschaft wünschen, ist die persönliche Vorsprache in der Botschaft nach vorheriger Terminbuchung erforderlich.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

1

Ihren gültigen Pass oder Ausweis

Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben

2

Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik

3

Das Antragsformular

Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein, darf aber noch nicht unterschrieben sein.

Es fällt eine Gebühr im Gegenwert von 34,07 Euro an.

Der Antrag auf ein Führungszeugnis muss von Ihnen selbst an das BfJ geschickt werden. Eine Übersendung durch die Botschaft erfolgt nicht.

Apostille oder mehrsprachiges Formular gem. Verordnung (EU) 2016/1191

Tschechische Behörden verlangen zur Anerkennung des Führungszeugnisses häufig die Erteilung einer  Apostille. Diese wird auf Führungszeugnisse durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erteilt. Anstelle der Apostille kann ein Führungszeugnis auch mit einem mehrsprachigen Formular gem. Verordnung (EU) 2016/1191 versehen werden, das das BfJ erteilt. Ob Sie im konkreten Fall eine Apostille oder das mehrsprachige Formular benötigen, erfragen Sie bei der Stelle, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen.

a) Mehrsprachiges Formular

Das mehrsprachige Formular kann mit einem zusätzlichen formlosen Schreiben entweder mit der schriftlichen Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Ausland oder nachträglich beantragt werden. Die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars kostet weitere 13 Euro.

b) Apostille

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Apostille gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses mit einem zusätzlichen formlosen Schreiben stellen.

Wenn Ihnen das Führungszeugnis bereits vorliegen sollte, haben Sie auch nachträglich noch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eine Apostille zu beantragen. Zuerst muss aber das Bundesamt für Justiz die Echtheit des Führungszeugnisses bestätigen. Übersenden Sie daher bitte den an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten gerichteten Antrag zusammen mit dem Originalführungszeugnis zunächst an das Bundesamt für Justiz (Bundesamt für Justiz, Referat IV 2, 53094 Bonn)

Das Bundesamt für Justiz leitet das unterschriebene und gesiegelte Führungszeugnis dann an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Erteilung der Apostille weiter. Über die Weiterleitung des Antrags an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten werden Sie nicht gesondert benachrichtigt.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten versendet Führungszeugnisse mit Apostille nur an inländische Adressen, es ist daher zwingend eine deutsche Adresse anzugeben.
  • Bei der Antragstellung ist das Land, für das die Apostille bzw. Endbeglaubigung benötigt wird, anzugeben.
  • Die Gebühr für die Erteilung der Apostille bzw. Endbeglaubigung wird vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten gesondert per Nachnahme erhoben. Es besteht daher keine Vorschusspflicht.

Für die Apostille fällt eine Gebühr im Gegenwert von 25 Euro an.

Tschechisches Führungszeugnis

Die tschechische Botschaft in Berlin informiert auf ihrer Webseite über die Beantragung eines tschechischen Führungszeugnisses.

Man kann das Führungszeugnis aus Deutschland aus entweder über die zuständige tschechische Auslandsvertretung oder direkt in der Tschechischen Republik bei der Behörde „Rejstřík trestů “ (Adresse: Soudní 1, Praha 4) oder anderen Gemeindeämtern, die mit dem System CZECHPOINT ausgestattet sind, persönlich oder in Vertretung mit beglaubigter Vollmacht, oder auf dem Schriftweg an die Adresse Soudní 1, 140 66 Praha mit ausgedrucktem Formular beantragen. 

Antragsformulare

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