Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Dolmetscher und Übersetzungen in der Tschechischen Republik

Dolmetscherin Elisabeth Bock-Chambon in ihrer Kabine im Brüsseler Sitzungssaal. Von hier aus dolmetscht sie aus sechs Sprachen ins Deutsche.

Bock-Chambon in ihrer Kabine im Brüsseler Sitzungssaal. Von hier aus dolmetscht sie aus sechs Sprachen ins Deutsche., © Sophie Hettrich

Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Die genannten Personen und Firmen stehen in keinem Rechtsverhältnis zur Botschaft. Die Auftraggeber sind für alle Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen selbst verantwortlich.

Stand: Januar 2024

Allgemeines

Die Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung in eine Zielsprache mit dem Text des originalen Dokuments (oder einer beglaubigten Kopie) übereinstimmt.

Zur Vorlage bei Behörden und staatlichen Institutionen ist es bei Einreichung einer ausländischen Urkunde in den meisten Fällen notwendig, auch eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Wird eine Urkunde nur für den Eigenbedarf benötigt, ist in der Regel nur eine Übersetzung ohne Beglaubigung ausreichend.

Eine einfache Übersetzung hat die Form eines gedruckten oder elektronischen Dokuments, während die beglaubigte Übersetzung weitere Anhänge enthalten muss. Die erstellte und gedruckte Übersetzung wird mit dem Originaldokument und der Dolmetscherklausel mit dem Rundsiegel des Übersetzers verbunden. Die Dolmetscherklausel ist immer in der Sprache des übersetzten Textes verfasst.

Mehrsprachige Formulare aufgrund der Verordnung (EU) 2016/1191

Durch die Verordnung (EU) 2016/1191 kann die ausstellende Behörde eines EU-Mitgliedstaats Urkunden ein mehrsprachiges Formular beifügen, das neben der Apostille auch eine Übersetzung entbehrlich macht.

Bei den genannten öffentlichen Urkunden handelt es sich nach Artikel 2 der EU Verordnung um Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse und Staatsangehörigkeitsurkunden.

In Deutschland und der Tschechischen Republik können neben Personenstandsurkunden (Geburts- Ehe und Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Lebenspartnerschaftsurkunde) auch Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse mit dem mehrsprachigen Formular versehen werden.

Übersetzungen/Dolmetschen in der Tschechischen Republik

Beglaubigte Übersetzungen oder Dolmetschen können in der Tschechischen Republik nur vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer vornehmen, die in das Verzeichnis eines tschechischen Gerichtes eingetragen sind oder von einer staatlichen Behörde (z.B. der Polizei) zum Dolmetschen hinzugezogen wurden.

Das tschechische Gesetz Nr. 36/1967 über Sachverständige und Dolmetscher und die Regierungsverordnung Nr. 37/1967 zur Umsetzung des Gesetzes über Sachverständige und Dolmetscher regelt, wer als vereidigter Übersetzer oder Dolmetscher bestellt werden kann.

Das tschechische Justizministerium stellt auf seiner Webseite in tschechischer Sprache eine Maske zur Suche nach Dolmetschern und Übersetzern, die beglaubigte Übersetzungen fertigen können, nach Fachgebieten und Sprachen zur Verfügung. Auf der englischsprachigen Webseite der Tschechischen Kammer für Gerichtsdolmetscher unter https://www.kstcr.cz/en kann man ebenfalls nach Dolmetschern suchen.

Bitte beachten Sie, dass viele tschechische und deutsche Behörden die Vorlage einer Urkunde mit Apostille verlangen. Klären Sie daher, bevor Sie eine Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen, ob die Urkunde mit Apostille versehen werden muss, beantragen Sie zuerst die Apostille und geben erst dann die Urkunde mit Apostille zur Übersetzung.

Anerkennung von Übersetzungen in Deutschland

Von deutschen Behörden und Gerichten wird meist eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden gefordert. Übersetzungen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer werden regelmäßig akzeptiert.

Die Beeidigungsvoraussetzungen sind unterschiedlich und in der entsprechenden Gesetzgebung der Länder geregelt. Über das Justizportal des Bundes und der Länder unter http://www.justiz-dolmetscher.de/ oder den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer unter https://bdue.de/der-bdue/ können Sie nach Dolmetschern oder Übersetzern suchen.

Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen. Dabei sind die Regelungen zum freien Dienstleistungsverkehr in Art. 56 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Art. 16 der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu berücksichtigen, die in den EU-Mitgliedstaaten gelten, sowie in Art. 36 ff. des EWR-Abkommens, das in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen anwendbar ist.

Übersetzungen von in diesen Staaten anerkannten oder vereidigten Übersetzern, die offensichtliche Mängel aufweisen, können jedoch zurückgewiesen werden.

Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden. Daher sind das Legalisations- und das Apostille-Verfahren auf Übersetzungen nicht anwendbar. In der Tschechischen Republik besteht allerdings die Möglichkeit, die von einem amtlichen Übersetzer angefertigte Übersetzung durch das zuständige Bezirksgericht (tschechisch: krajský soud) überbeglaubigen und später durch das tschechische Justizministerium mit einer Apostille versehen zu lassen.

Botschaft Prag

Übersetzungen oder Bestätigungen der Richtigkeit von Übersetzungen werden von der Botschaft nicht vorgenommen.

Gebühren bei tschechischen Dolmetschern und Übersetzern

Dolmetscherleistungen werden abhängig von den Rahmenbedingungen in der Regel pro Tag und nach individueller Absprache in Rechnung gestellt. Für Dolmetscher sind Tagessätze zwischen 350,- und 500,- Euro üblich. Honorare für Übersetzungen hängen von der Art des Dokuments, der Seitenzahl usw. ab und sollten jeweils gezielt erfragt werden.

Dolmetscher und Übersetzungsbüros in der Tschechischen Republik

IN DEUTSCHLAND UND TSCHECHIEN ZUGELASSENE DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER

NOWAK, Lucie
D- Osserweg 1, 93455 Traitsching, OT Loifling, Lkr. Cham
CZ – Luženická 666, Týnské předměstí, 344 01 Domažlice
Mobil: +49 172 83 22 734
E-Mail: lucie-nowak@web.de
www.dolmetscher-uebersetzer-d-cz.de
Sprachen: Deutsch, Tschechisch
Fachrichtung: Rechtswesen
In Tschechien zugelassen im Kreis Domažlice / Westböhmen
In Deutschland zugelassen beim LG Regensburg / Bayern

ŠEBESTA, Daniel
CZ - Pod Dvorem 468/4, 162 00 Prag 6, Tschechische Republik
Mobil: +420 776 168 171
E-Mail: czech@praguelinguistics.com
www.praguelinguistics.com
Sprachen: Deutsch, Tschechisch, Englisch, Französisch
Fachrichtung: Recht, Wirtschaft, Marketing, Technik
In der Tschechischen Republik zugelassen in Prag
In Deutschland zugelassen beim OLG Dresden/Sachsen

IN TSCHECHIEN ZUGELASSENE DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER

BEZDĚKOVÁ, Carla
CZ- Františková 903, 198 00 Praha 9
Mobil: +420 728 778 444, +420 733 504 821
E-Mail: CarlaB@seznam.cz
Sprachen: Deutsch, Tschechisch
In der Tschechischen Republik zugelassen in Prag

KLOFÁČOVÁ, Pavlína

CZ- V Podluži 1632/5, 140 00 Praha 4

Mobil: +420 604 234 248

E-Mail: p.klofacova@seznam.cz

Sprachen: Deutsch, Tschechisch

Fachrichtung: Recht, Wirtschaft, Versicherungswesen, Bauwesen

In der Tschechischen Republik zugelassen in Prag

LAVIČKOVÁ, Jana

CZ - Nad Pazdernou 398/1, 252 41 Dolní Břežany, Tschechische Republik

Mobil: +420 776 175 087

E-Mail: info@nejtlumoceni.cz

Sprachen: Deutsch, Französisch, Tschechisch

Fachrichtung: Recht, Handel, Technik, amtliche Urkunden

In der Tschechischen Republik zugelassen in Prag

MELECKÝ, Josef
CZ - Mírová 838/24, 747 21 Kravaře, Kreis Opava
Mobil: +420 602 502 478
E-Mail: josef.melecky@provalve.cz
Sprachen: Deutsch, Tschechisch
Fachrichtung: allgemein, Maschinenbau
In der Tschechischen Republik zugelassen in Ostrava

SOCHOREK, Radim

CZ - Zeyerova 12, 702 00 Ostrava

Tel/Fax: +420 596 138 744

E-Mail: stp@sochorek.cz

Sprachen: Tschechisch, Deutsch

Fachrichtung: Geschäftsverhandlungen, Behörden, Industrie (als Dolmetscher), Recht, Technik (als Übersetzer)

In der Tschechischen Republik zugelassen in Ostrava

STOCKER, Martina
CZ – Kladruby 93, 258 01 Vlašim
Mobil: +420 777 747 361
E-Mail: ma.stocker@web.de
Sprachen: Deutsch, Englisch, Tschechisch
Fachrichtung: Allgemeines Recht, Wirtschaft, Handel, Medizin, Bauwesen, Verkehr, Automotive, Maschinenbau, Umwelt, Gastronomie
In der Tschechischen Republik zugelassen im Kreis Benešov / Mittelböhmen

STUDENÝ, Petr, JUDr.

CZ - Ječná 516/28, 120 00 Praha 2

Mobil: +420 721 820 377

E-Mail: petr.studeny@volny.cz

Sprachen: Deutsch, Tschechisch

Fachrichtung: Recht, Wirtschaft, Technik

In der Tschechischen Republik zugelassen in Prag

TAUCHEN, Jaromír, doc. JUDr., PhD. LL.M.

Jinačovice 246, 664 34 Brünn

Mobil: +420 604 538 120

E-Mail: tauchen@mail.muni.cz

www.soudnipreklady.com

Sprachen: Deutsch, Tschechisch

Fachrichtung: Recht, Wirtschaft

In der Tschechischen Republik zugelassen in Südmähren

IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENE DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER

LIPANSKÁ, Bianca

D - Naumburger Straße 28, 04229 Leipzig

CZ - Lípová 12, 120 00 Praha

Mobil: +420 604 600 788, +49 176 2353 6971

E-Mail: contact@biancalipanska.com

www.biancalipanska.com

Sprache: Deutsch, Tschechisch, Englisch

Fachrichtung: Wirtschaft, Politik, Automobilindustrie, Kultur

In Deutschland zugelassen beim OLG Dresden / Sachsen

SCHOTE, Rico
CZ – Žehušicka 2714, 19 016 Praha
Mobil: +420 602 949 988
E-Mail: rico.schote@gmail.com
Sprachen: Deutsch, Tschechisch, Slowakisch
Fachrichtung: Recht, Technik
In Deutschland zugelassen beim OLG Dresden / Sachsen

nach oben