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Urkundenbeschaffung in der Tschechischen Republik und in Deutschland
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden. Bitte richten Sie weitergehende Fragen an die jeweils zuständige Stelle oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Wer kann eine tschechische Personenstandsurkunde anfordern?
Gemäß dem tschechischen Personenstandsgesetz, dem Matrikelgesetz Nr. 301/2000 Smlg. können folgende Personen Personenstandsurkunden beantragen:
1. natürliche Personen,
- auf die sich der Eintrag bezieht (Nachweis durch Vorlage einer Kopie des Perso-nalausweises/Reisepasses), sowie
- deren Ehegatten (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde),
- (Groß-)Eltern und Abkömmlinge (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Ur-kunde/n, die die Verwandtschaft nachweist/nachweisen),
- Geschwister (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde),
- bevollmächtigter Vertreter (Bestellungs- oder Bestallungsurkunde),
2. staatliche Behörden sowie deren bevollmächtigte Vertreter
Unter folgenden Voraussetzungen können Personenstandsurkunden auch Personen beantragen und erhalten, die nicht mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht verwandt sind:
- Geburtsurkunde – die Geburt liegt mehr als 100 Jahre zurück
- Heiratsurkunde – die Heirat liegt mehr als 75 Jahre zurück
- Sterbeurkunde – der Todesfall liegt mehr als 35 Jahr zurück
Wo können die Urkunden beschafft werden?
Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, werden in regionalen Staatsarchiven aufbe-wahrt; auch in diesen Fällen sind aber die Standesämter für die Urkundenausstellung zuständig.
Die jüdischen Personenstandsbücher werden im Staatlichen Zentralarchiv in Prag aufbewahrt. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Standesamt in Prag 1 unter folgender Adresse:
Úřad městské části Prahy 1
Matrika
Vodičkova 18
CZ-110 00 Praha 1
Die Beantragung aller anderen Personenstandsurkunden erfolgt direkt beim für den jeweiligen Ort zuständigen Standesamt. Die Anschrift/en sind wie folgt zu adressieren:
Městský úřad ODER Obecní úřad ODER Magistrát města + Ortsname
Matrika
Straße Nr. …
CZ - PLZ + Ort
Tschechische Republik
Der Webseite der staatlichen tschechischen Verwaltung können Sie die Adresse des zuständigen Standesamtes entnehmen.
Sollten Sie dort nicht fündig werden, hilft auch die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin (per E-Mail: Konsulat_Berlin@mzv.cz, per Fax: 030 226 38 161 oder per Post) bei der Ermittlung der Adresse der zuständigen Behörde.
Wie kann eine tschechische Urkunde beschafft werden?
Der schnellste Weg der Urkundenanforderung ist, wenn die Antragsteller ihre Ersu-chen, das heißt das entsprechende
- Antragsformular
- Fragebogen
- den Rechtsanspruchsnachweis (siehe Ziffer 1 dieses Merkblatts)
direkt an das zuständige Standesamt (per Post, nicht per Fax und nicht per E-Mail) senden.
Die tschechische Botschaft stellt auf ihrer Webseite die Antragsformulare, die Fragebögen, Merkblätter und Hinweise zur tschechischen Bezeichnung der Urkunden (die im Antrag anzugeben sind) zur Verfügung.
Achten Sie bitte darauf, das korrekte Antragsformular der für das Bundesland, in dem sie wohnen, zuständigen tschechischen Auslandsvertretung:
- für Antragsteller aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist der Fragebogen der Botschaft Berlin
- für die Antragsteller aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland ist der Fragebogen des Generalkonsulats München
- für die Antragsteller aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Fragebogen des Generalkonsulats Dresden
zu verwenden.
Füllen Sie bitte das Formular für die jeweilige Person vollständig aus (in großen Druckbuchstaben) und kreuzen Sie an, ob Sie eine „Apostille“ wünschen oder nicht.
(Die „Apostille“ ist die Bestätigung des Tschechischen Außenministeriums über die Echtheit des Dokuments, damit es im Rechtsverkehr in Deutschland anerkannt wird.
Mit Wirkung vom 16.02.2019 ist im Verhältnis Deutschland/Tschechische Republik grundsätzlich keine Apostille auf Personenstandsurkunden mehr erforderlich. Sie sollten bei Beantragung der Urkunde aber gleichzeitig die Ausstellung des mehrsprachigen Formulars gemäß Verordnung (EU) 2016/1191 beantragen, denn es wird sonst nur die nationale Urkunde (in tschechischer Sprache) ausgestellt.
Für die Ahnenforschung sind eher die Auszüge (vom Standesamt angefertigte beglaubigte Kopien) aus dem Personenstandsregister geeignet, da diese alle eingetragenen Angaben enthalten und für die Ahnenforschung vom größeren Nutzen sind.
Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss nicht beglaubigt werden. Vergessen Sie bitte das Datum nicht und senden Sie das Formular mit dem Hinweis „mit Apostille“ oder „ohne Apostille“ bzw. „Übersetzungshilfe“ direkt an die Adresse des zuständigen Standesamtes in Tschechien.
Legen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis der Antragsberechtigung bei.
Die Bearbeitungszeit für die Urkundenbeschaffung kann ca. 1 - 2 Monate betragen. Bei ungenauen Daten dauert die Bearbeitungszeit unter Umständen erheblich länger, da die Standesämter keine genealogischen Forschungen betreiben.
Bei Beantragung von Urkunden, deren Ausstellung mehr als 100 Jahre zurückliegt, kann die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen, da die Standesämter die Unterlagen erst vom zuständigen Archiv einholen müssen.
Legen Sie bitte dem Antragsformular keinesfalls Bargeld oder andere Zahlungsmittel bei! Die Urkunde/n wird/werden von der ausstellenden tschechischen Behörde an die für Ihren Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung zur Weiterleitung an Sie übersandt.
Die anfallenden Gebühren werden vor der Zustellung erhoben. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf das Konto der jeweiligen tschechischen Auslandsvertretung, eventuell werden die Urkunden auch per Nachnahme zugestellt.
Der Antragsteller kann auch die Urkunde/n alternativ bei der Botschaft oder bei dem jeweiligen Generalkonsulat abholen und die anfallende Ausstellungs- bzw. auch Beglaubigungsgebühr/en direkt vor Ort entrichten.
Die Ausstellungsgebühr beträgt zurzeit 12,00 EUR pro Urkunde.
Inanspruchnahme der Deutschen Botschaft Prag
Da tschechische Personenstandsurkunden mittels der durch die tschechischen Aus-landsvertretungen zur Verfügung gestellten Formulare und Informationen direkt bei den tschechischen Standesämtern angefordert werden können, leistet die deutsche Botschaft in Prag auch keine Rechts- oder Amtshilfe mehr bei der Beschaffung von Urkunden.
Beschaffung von Personenstandsurkunden in Deutschland
Die Botschaft hat keine standesamtlichen Befugnisse. Sie kann weder deutsche Per-sonenstandsurkunden ausstellen, noch hat sie Einsicht in die deutschen Personen-standsregister.
Die Botschaft kann in Tschechien lebende Personen nicht bei der Beschaffung deut-scher Personenstandsurkunden unterstützen. Antragsteller werden gebeten, sich mit ihrem Anliegen direkt an das zuständige deutsche Standesamt zu wenden, dass den Standesfall beurkundet hat. In vielen Fällen können Urkunden auch online bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden.