Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Urkundenbeschaffung in der Tschechischen Republik und in Deutschland

Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden. Bitte richten Sie weitergehende Fragen an die jeweils zuständige Stelle oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Stand: Januar 2024

Wer kann eine tschechische Personenstandsurkunde anfordern?

Gemäß dem tschechischen Personenstandsgesetz, dem Matrikelgesetz Nr. 301/2000 Smlg. können folgende Personen Personenstandsurkunden beantragen:

natürliche Personen,

  • auf die sich der Eintrag bezieht (Nachweis durch Vorlage einer Kopie des Perso-nalausweises/Reisepasses), sowie
  • deren Ehegatten (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde),
  • (Groß-)Eltern und Abkömmlinge (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Ur-kunde/n, die die Verwandtschaft nachweist/nachweisen),
  • Geschwister (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde),
  • bevollmächtigter Vertreter (Bestellungs- oder Bestallungsurkunde),
  • die nachweisen, dass die Personenstandsurkunde zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Ausland erforderlich ist.

Unter folgenden Voraussetzungen können Personenstandsurkunden auch Personen beantragen und erhalten, die nicht mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht verwandt sind:

  • Geburtsurkunde – die Geburt liegt mehr als 100 Jahre zurück
  • Heiratsurkunde – die Heirat liegt mehr als 75 Jahre zurück
  • Sterbeurkunde – der Todesfall liegt mehr als 35 Jahr zurück

Wo können die Urkunden beschafft werden?

Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, werden in regionalen Staatsarchiven aufbe-wahrt; auch in diesen Fällen sind aber die Standesämter für die Urkundenausstellung zuständig.

Die jüdischen Personenstandsbücher werden im Staatlichen Zentralarchiv in Prag aufbewahrt. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Standesamt in Prag 1 unter folgender Adresse:

Úřad městské části Prahy 1

Matrika

Vodičkova 18

CZ-110 00 Praha 1

Die Beantragung aller anderen Personenstandsurkunden erfolgt direkt beim für den jeweiligen Ort zuständigen Standesamt. Die Anschrift/en sind wie folgt zu adressieren:

Městský úřad ODER Obecní úřad ODER Magistrát města + Ortsname

Matrika

Straße Nr. …

CZ - PLZ + Ort

Tschechische Republik

Der Webseite der staatlichen tschechischen Verwaltung können Sie die Adresse des zuständigen Standesamtes entnehmen.

Sollten Sie dort nicht fündig werden, hilft auch die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin (per E-Mail: Konsulat_Berlin@mzv.cz, per Fax: 030 226 38 161 oder per Post) bei der Ermittlung der Adresse der zuständigen Behörde.

Wie kann eine tschechische Urkunde beschafft werden?

Der schnellste Weg der Urkundenanforderung ist, wenn die Antragsteller ihre Ersu-chen, das heißt das entsprechende

  • Antragsformular
  • Fragebogen
  • den Rechtsanspruchsnachweis (siehe Ziffer 1 dieses Merkblatts)

direkt an das zuständige Standesamt (per Post, nicht per Fax und nicht per E-Mail) senden.

Die tschechische Botschaft stellt auf ihrer Webseite die Antragsformulare, die Fragebögen, Merkblätter und Hinweise zur tschechischen Bezeichnung der Urkunden (die im Antrag anzugeben sind) zur Verfügung.

Achten Sie bitte darauf, das korrekte Antragsformular der für das Bundesland, in dem sie wohnen, zuständigen tschechischen Auslandsvertretung:

  • für Antragsteller aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist der Fragebogen der Botschaft Berlin
  • für die Antragsteller aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland ist der Fragebogen des Generalkonsulats München
  • für die Antragsteller aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Fragebogen des Generalkonsulats Dresden

zu verwenden.

Füllen Sie bitte das Formular für die jeweilige Person vollständig aus (in großen Druckbuchstaben) und kreuzen Sie an, ob Sie „das mehrsprachige Formular“ oder eine „Apostille“ (grundsätzlich nur erforderlich, wenn Sie die Urkunde nicht in einem EU-Land vorlegen wollen) wünschen oder nicht.

Mit Wirkung vom 16.02.2019 ist im Verhältnis Deutschland/Tschechische Republik grundsätzlich keine Apostille auf Personenstandsurkunden mehr erforderlich. Sie sollten bei Beantragung der Urkunde aber gleichzeitig die Ausstellung des mehrsprachigen Formulars gemäß Verordnung (EU) 2016/1191 beantragen, denn es wird sonst nur die nationale Urkunde in tschechischer Sprache ausgestellt.

Für Ahnenforschung sind eher die Auszüge (vom Standesamt angefertigte beglaubigte Kopien) aus dem Personenstandsregister geeignet, da diese alle eingetragenen Angaben enthalten und für Ahnenforschung von größerem Nutzen sind.

Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss nicht beglaubigt werden. Vergessen Sie bitte das Datum nicht und senden Sie das Formular mit dem Hinweis „mit oder ohne “mehrsprachiges Formular„ direkt an die Adresse des zuständigen Standesamtes in Tschechien.

Legen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis der Antragsberechtigung bei. Falls Sie nicht Ihre eigene Personenstandsurkunde anfordern, sondern die eines Ehegatten oder Verwandten, legen Sie bitte auch eine einfache Kopie der Urkunde/n (Heirats- Geburtsurkunde) bei, auf die Sie Ihr Antragsrecht stützen.

Die Bearbeitungszeit für die Urkundenbeschaffung kann ca. 1 - 2 Monate betragen. Eine Urkundenanforderung ohne Angabe des Geburts-/Heirats-/Sterbedatums bzw. –ortes hat bei den zuständigen Behörden keine Aussicht auf Erfolg.

Bei Beantragung von Urkunden, deren Ausstellung mehr als 100 Jahre zurückliegt, kann die Bearbeitungszeit mehrere Monate betragen, da die Standesämter die Unterlagen erst vom zuständigen Archiv einholen müssen.

Legen Sie bitte dem Antragsformular keinesfalls Bargeld oder andere Zahlungsmittel bei! Die Urkunde/n wird/werden von der ausstellenden tschechischen Behörde an die für Ihren Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertretung zur Weiterleitung an Sie übersandt.

Die anfallenden Gebühren werden vor der Zustellung erhoben. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf das Konto der jeweiligen tschechischen Auslandsvertretung, eventuell werden die Urkunden auch per Nachnahme zugestellt.

Der Antragsteller kann auch die Urkunde/n alternativ bei der tschechischen Botschaft oder bei dem jeweiligen tschechischen Generalkonsulat abholen und die anfallende Ausstellungs- bzw. auch Beglaubigungsgebühr/en direkt vor Ort entrichten.

Die Ausstellungsgebühr beträgt zurzeit etwa 13,00 EUR pro Urkunde und die Ausstellungsgebühr für das mehrsprachige Formular etwa 4,00 EUR pro Exemplar.

Inanspruchnahme der Deutschen Botschaft Prag

Da tschechische Personenstandsurkunden mittels der durch die tschechischen Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellten Formulare und Informationen direkt bei den tschechischen Standesämtern angefordert werden können, unterstützt die deutsche Botschaft in Prag Privatpersonen nicht bei der Beschaffung von Urkunden.

Die Botschaft ist zudem nicht befugt, unter Umgehung bestehender gesetzlicher Vorschriften der Tschechischen Republik für Privatpersonen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Personenstandsurkunde haben (siehe Ziffer 1), eine Urkunde zu beschaffen.

Beschaffung von Urkunden im Wege der Amtshilfe und für bestellte Nachlasspfleger

Ausschließlich im Wege der Amtshilfe für deutsche Behörden kann die Botschaft Urkunden von deutschen Staatsangehörigen bei den jeweiligen Standesämtern anfordern. Die Anforderung von Urkunden für tschechische Staatsangehörige muss über die jeweils örtlich zuständige tschechische Auslandsvertretung in Deutschland erfolgen.

Das Amtshilfeersuchen sollte neben der Mitteilung zu welchem amtlichen Zweck die Urkunde benötigt wird, unbedingt vollständige Angaben zu

  • den Namen (Familienname, Geburtsname, alle Vornamen)
  • Datum und Ort sowie Bezirk des Standesfalles (Eheschließung, Geburt, Tod)

der betroffenen Person enthalten, da unvollständige Anträge von den tschechischen Standesämtern nicht bearbeitet werden. Anfragen, die ohne genaue Angaben zur geografischen Lokalisierung gestellt werden, können hier nicht bearbeitet werden. Sie sollten daher auch stets den Kreis mitteilen, in dem sich der Ort befand/befindet.

Sofern vorhanden sollten auch folgende Angaben zur betroffenen Person gemacht werden:

  • die letzte Adresse in der Tschechischen Republik
  • Familienstand
  • Angaben zu den Eltern (Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort)

Die Botschaft ist nicht befugt, Auszüge aus Personenstandsregistern zu beantragen, sondern ausschließlich Personenstandsurkunden.

Teilen Sie bei Ihrer Anfrage mit, ob Sie auch die Ausstellung des mehrsprachigen Formulars gemäß Verordnung EU 2016/1191 wünschen.

Die Botschaft fertigt keine Übersetzung von Personenstandsurkunden, auch nicht zu amtlichen Zwecken.

Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen. Die Urkunden werden ausschließlich auf dem Postweg übersandt.

Nachlasspfleger können sich unter Vorlage Ihrer Bestallung zur Beschaffung von Personenstandsurkunden an die Botschaft wenden.

Für das Verfahren und die zu übermittelten Informationen gelten die zu den Amtshilfeersuchen gemachten Aussagen.

Beachten Sie bitte, dass die Botschaft keine Ahnenforschung betreibt, sondern lediglich Personenstandsurkunden für genau von Ihnen bezeichnete Personen, zu denen Sie die Personendaten mitteilen, beschaffen kann.

Für die Beschaffung von Personenstandsurkunden oder sonstigen Schriftstücken durch die Botschaft für Nachlasspfleger fällt eine Gebühr nach Ziffer 1.2.1 der Anlage 1 zum AABGebV an. Diese sind vom Antragsteller zu erstatten. Bei der gleichzeitigen Beschaffung von einer oder mehreren Urkunden bei einer Stelle beträgt die Gebühr 105,74 €. Bei der gleichzeitigen Beschaffung von Urkunden bei verschiedenen Stellen ist die Gebühr mehrfach zu erheben. Die Gebühren sind in jedem Fall zu erstatten, unabhängig davon, ob das Dokument beschafft werden kann oder nicht. Ihrem Anforderungsschreiben sollte daher in jedem Fall eine Kostenübernahmeerklärung beiliegen.

Beschaffung von Personenstandsurkunden in Deutschland

Die Botschaft hat keine standesamtlichen Befugnisse. Sie kann weder deutsche Per-sonenstandsurkunden ausstellen, noch hat sie Einsicht in die deutschen Personen-standsregister.

Die Botschaft kann in Tschechien lebende Personen nicht bei der Beschaffung deut-scher Personenstandsurkunden unterstützen. Antragsteller werden gebeten, sich mit ihrem Anliegen direkt an das zuständige deutsche Standesamt zu wenden, dass den Standesfall beurkundet hat. In vielen Fällen können Urkunden auch online bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden.


nach oben