Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Anschriftenermittlung
- Kindschaftsangelegenheiten
- Umsatz- und Ertragsteuern
- Ermittlungen im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs
- Anfragen tschechischer Staatsangehöriger, die in der Tschechischen Republik gemeldet sind, zu tschechischen Staatsangehörigen
- Anfragen zu Meldedaten von tschechischen Staatsangehörigen über einen tschechischen Rechtsanwalt
- Anfragen aus dem Ausland oder zu Meldedaten von nicht-tschechischen (auch deutschen) Staatsangehörigen
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden. Bitte richten Sie weitergehende Fragen an die jeweils zuständige Stelle oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Stand: April 2023
Kindschaftsangelegenheiten
an die nach Art. 29 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19.10.1996 (KSÜ) zuständige zentrale Behörde in Deutschland, das
Bundesamt für Justiz
Zentrale Behörde (Auslandsunterhalt)
Adenauerallee 99-103
53094 Bonn
Tel.: +49 228 99 410-6434
Fax: +49 228 99 410-5302
E-Mail: auslandsunterhalt@bfj.bund.de
wenden, das die Zentrale Behörde Tschechiens, das Amt für den internationalen Kinderrechtsschutz (Úřad pro mezinárodně právní ochranu dětí) kontaktiert. Anfragen sollten mit dem Formblatt Anhang V der EuUntVO gestellt werden.
Umsatz- und Ertragsteuern
Auf dem Gebiet der Umsatz- und Ertragsteuern gilt die Richtlinie 2010/24/EU (EU-Beitreibungsrichtlinie), die Durchführungsverordnung 1189/2011 aktualisiert/geändert durch DV 1966/2011 der Kommission (EU-Durchführungsverordnung) und den Durchführungsbeschluss K (2011) 8193 der Kommission (EU-Durchführungsbeschluss).
Ersuche sind an das
Steuerabteilung Internationale Zwischenstaatliche Amtshilfe - Beitreibung
An der Küppe 1
53225 Bonn
zu senden.
Ermittlungen im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs
Im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs lässt sich die Anschrift des Schuldners beim Gewerbe- und Handelsregister (Živnostenský rejstřík bzw. Veřejný rejstřík) ermitteln. Beide Register sind öffentlich zugänglich. Die Seiten sind nur in tschechischer Sprache verfügbar. Im Gewerberegister kann nach Personen gesucht werden, im Handelsregister nach Firmennamen, Identifikationsnummer oder Urkundennummer, mit der die Firma errichtet wurde).
Über diesen Hinweis hinaus kann keine Unterstützung bei der Suche in diesen Registern seitens der Botschaft geleistet werden.
Nach Adressen von Privatpersonen und juristischen Personen, die in der Tschechischen Republik die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mittels Datenbox (elektronischer Speicherort zur Zustellung offizieller Dokumente und Kommunikation mit Behörden) nutzen, kann auf der vom Tschechischen Innenministerium betriebenen Webseite zur Datenbox gesucht werden. Die Suchseite steht nur in tschechischer Sprache zur Verfügung.
Anfragen tschechischer Staatsangehöriger, die in der Tschechischen Republik gemeldet sind, zu tschechischen Staatsangehörigen
Nur tschechische Staatsangehörige, die beim tschechischen Einwohnermeldeamt (evidence obyvatel) erfasst sind, können sich schriftlich an das Innenministerium
odbor správních činností,
oddělení evidence obyvatel,
nám. Hrdinů 3, 140 21 Praha 4
e-mail: oscoeo@mvcr.cz
wenden und um Kontaktherstellung zu einem anderen tschechischen Staatsangehörigen bitten. Das Innenministerium wird dann der gesuchten Person Ihre Kontaktdaten mitteilen und sie bitten, Sie zu kontaktieren. Falls die gesuchte Person nicht in der Tschechischen Republik lebt, gestorben ist oder nicht eindeutig identifiziert werden kann, werden die Antragsteller vom Innenministerium entsprechend informiert. Für die Kontaktvermittlung fällt eine Verwaltungsgebühr an.
Anfragen zu Meldedaten von tschechischen Staatsangehörigen über einen tschechischen Rechtsanwalt
Laut Auskunft des tschechischen Innenministeriums haben deutsche Staatsangehörige, die die Adresse eines tschechischen Staatsangehörigen benötigen, die Möglichkeit, einen tschechischen Rechtsanwalt zu beauftragen, der als Privatperson um die Kontaktherstellung bittet. Der Rechtsanwalt kann in seinem Antrag konkretisieren, warum er den Kontakt herstellen möchte. Die Kontaktdaten des Rechtsanwalts werden dann zusammen mit seiner Begründung der gesuchten Person übergeben. Dieser steht es dann im Anschluss frei, den Rechtsanwalt zu kontaktieren. Neben der Verwaltungsgebühr fallen hierbei auch die Rechtsanwaltsgebühren an.
Anfragen aus dem Ausland oder zu Meldedaten von nicht-tschechischen (auch deutschen) Staatsangehörigen
Auskünfte zu Anfragen aus dem Ausland oder zu Meldedaten von nicht-tschechischen (auch deutschen) Staatsangehörigen werden, mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage, nicht erteilt, unabhängig davon ob es sich um Anfragen von Behörden oder Privatpersonen handelt.
Auch der deutschen Botschaft werden keine Auskünfte zu Meldedaten tschechischer oder deutscher Staatsangehöriger durch die tschechischen Behörden erteilt.