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Verlorene oder gestohlene Dokumente und Wertsachen
Schnell kann es im Urlaub zum Verlust von Geld und Reisepass kommen..., © picture alliance / dpa
Haben Sie etwas verloren oder sind Sie bestohlen worden? Dann sollten Sie wissen, dass wieder aufgefundene Gegenstände (z.B. Geldbörsen, Handtaschen oder Bankkarten) in der Regel durch die tschechische Polizei ...
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt wurden sorgfältig überprüft und beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden. Bitte richten Sie weitergehende Fragen an die jeweils zuständige Stelle oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Stand: Januar 2023
Haben Sie etwas verloren oder sind Sie bestohlen worden? Dann sollten Sie wissen, dass wieder aufgefundene Gegenstände (z.B. Geldbörsen, Handtaschen oder Bankkarten) in der Regel durch die tschechische Polizei an die von den jeweiligen tschechischen Gemeinden bestimmten Fundbüros am Fundort übergeben werden. Ausschließlich amtliche Dokumente, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen (Pässe, Personalausweise, Führerscheine, deutsche Aufenthaltstitel) werden von der tschechischen Polizei oder tschechischen Fundbüros an die deutsche Botschaft weitergeleitet. Beachten Sie bitte, dass zwischen dem Auffinden bzw. Weiterleiten eines Dokumentes durch die tschechischen Behörden oft mehrere Wochen vergehen.
Die Botschaft übersendet (nach einer weiteren Aufbewahrungsfrist von ca. 4 Wochen)
- deutsche Führerscheine an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- deutsche Reisepässe an die Gemeinde des im Ausweisdokument angegebenen Wohnortes.
- deutsche Aufenthaltstitel an die ausstellende Behörde
und vernichtet hier eingehende Personalausweise.
Innerhalb dieser Aufbewahrungszeit wäre es möglich, dass Sie – nach vorheriger Terminvereinbarung und Entrichtung der hierfür erforderlichen Gebühr von 118,40 Euro (zahlbar ausschließlich mit Visa- oder Mastercard oder im Gegenwert in tschechischen Kronen) – persönlich die Ausweisdokumente in der Botschaft abholen. Die Botschaft weist aber darauf hin, dass verloren oder gestohlen gemeldete Dokumente international zur Sachfahndung ausgeschrieben werden. Bei Reisen mit einem in der Vergangenheit als verlustig gemeldeten Dokument besteht – unabhängig davon, ob das Wiederauffinden gemeldet und das Dokument aus der Sachfahndung gelöscht wurde – immer das Risiko, dass es zu Schwierigkeiten beim Grenzübertritt bis hin zum Einzug des Dokumentes kommen kann, da nicht alle Staaten Wiederauffindensmeldungen dahingehend interpretieren, dass das Dokument wieder genutzt werden kann.
Eine direkte Übersendung der amtlichen Dokumente an die Privatanschrift des Inhabers oder der Inhaberin ist nicht möglich.
Der deutschen Botschaft ist weder bekannt, ob, wann oder bei wem eine Fundsache abgegeben wurde, noch wann ggf. die Übersendung durch die zuständige tschechische Behörde erfolgt. Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass zwischen Verlust und Wiederauffinden der Gegenstände mehrere Wochen oder Monate liegen können.
Wenn Sie wissen, wo Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie sich direkt mit dem Fundbüro der Gemeinde oder der Polizei am Verlustort in Verbindung setzen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können prinzipiell keine Nachforschungen nach verlorenen bzw. abhanden gekommenen Gegenständen in die Wege leiten und durchführen oder in Ihrem Namen bei von Ihnen benannten Fundbüros nachforschen.
Evtl. noch in der Geldbörse enthaltendes Fundgeld und zusätzliche wieder aufgefundene Gegenstände wie z.B. Geldbörsen, Handtaschen, Mobiltelefone, Laptops etc. werden von den tschechischen Fundbüros drei Jahre lang aufbewahrt und danach entsorgt.
Für die Verwahrung von Fundsachen wird eine Gebühr erhoben.
Sollten Sie amtliche deutsche Dokumente (Pass, Personalausweis, Führerschein oder Aufenthaltstitel) finden, bitten wir Sie uns diese zu übersenden oder an einer tschechischen Polizeidienststelle abzugeben.
Sonstige Wertgegenstände (auch von deutschen Staatsangehörigen) sollten Sie bei einer Polizeidienststelle oder bei einem tschechischen Fundbüro abgeben.
Die Adresse des Prager Fundbüros lautet:
Lost and Found (Ztráty a nálezy)
Karoliny Světlé 5
110 00 Praha 1 – Staré Město
Tram-Station: Národní divadlo
Tel.: +420 224 235 085
Öffnungszeiten: Montag & Mittwoch 8.00 - 12.00 & 12.30 - 18.00
Darüber hinaus besteht auf der Platform www.eztraty.cz auch die Möglichkeit, nach Fundsachen zu suchen oder mitzuteilen, dass Sie eine Fundsache aufgefunden haben. Die Plattform wird auch von Behörden in der Tschechischen Republik genutzt. Dort finden Sie auch eine Adressliste von Fundbüros in der Tschechischen Republik.