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Ghettorenten

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Aktuelle Änderung des „Ghettorenten-Gesetzes“ durch den Bundestag; Rückzahlung ab 1997

(Stand 21.07.2014)

Anfang Juni 2014 hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG, „Ghettorenten“) beschlossen.

Nach der Änderung soll die allgemein im deutschen Sozialrecht gültige vierjährige Ausschlussfrist für Rückzahlungen nicht mehr auf Ghettorenten angewandt werden.

Dies bedeutet, dass alle berechtigten Rentenempfänger ihre Renten, die aus einem Beschäftigungsverhältnis in einem Ghetto stammen, rückwirkend vom 1. Juli 1997 ausgezahlt bekommen können. Ursprünglich war dies nur für ZRBG-Antragsteller möglich, die rechtzeitig vor der Antragsfrist im Juni 2003 einen Antrag gestellt hatten.

Des Weiteren werden nun auch weitere Ghettos berücksichtigt, die im nationalsozialistischen Einflussbereich lagen (Shanghai/Slowakei/Rumänien).

- Wichtiger Hinweis für Rentenempfänger -

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie nichts veranlassen!

Die zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland werden von sich aus die Rentenbezüge neu berechnen und alle Berechtigten über ihr Wahlrecht informieren zwischen der Fortzahlung der aktuellen monatlichen Rentenzahlungen und einer einmaligen Nachzahlung verbunden mit einer abgesenkten künftigen monatlichen Rente.

Informationen folgender Merkblätter befinden sich auf dem Stand zum 21.07.2014.

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